Carsten Linnemann soll die Nachfolge von Nina Warken (beide CDU) antreten. / © Imago/NurPhoto
Die von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigte Umbildung der Bundesregierung muss nun noch formal vollzogen werden. Dabei kommt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ins Spiel. Merz hat zudem weitere Umbesetzungen angekündigt. Außerdem muss der Posten des CDU-Generalsekretärs neu besetzt werden.
So geht es nun weiter: Am Montag will der CDU-Vorsitzende Merz nach dpa-Informationen bekannt geben, wen er für das Amt des CDU-Generalsekretärs als Nachfolger von Carsten Linnemann vorschlagen wird. Sollte seine Wahl – wie bereits bekannt geworden – auf die bisherige Bundesschatzmeisterin Franziska Hoppermann fallen, müsste er auch deren bisherigen Posten nachbesetzen. Hoppermann müsste noch von einem CDU-Parteitag gewählt werden.
Am Mittwoch soll dann um 14 Uhr die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu einer Sondersitzung zusammentreten, um den bisherigen Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) zum neuen Fraktionsvorsitzenden zu wählen.
Davor tritt aber der Bundespräsident auf den Plan. Steinmeier muss Frei erst die Entlassungsurkunde überreichen, denn der Chef des Kanzleramts hat Ministerrang. Auch die bisherige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bekommt ihre Entlassungsurkunde – um gleich anschließend ihre Ernennungsurkunde als neue Kanzleramtschefin überreicht zu bekommen. Die bekommt dann auch ihr Nachfolger im Gesundheitsressort, Carsten Linnemann (CDU).
Artikel 64 des Grundgesetzes legt fest, dass Minister »bei der Amtsübernahme« ihren Eid im Bundestag leisten. Üblicherweise geschieht dies direkt im Anschluss an die Ernennung durch den Bundespräsidenten. Wollte man dies auch jetzt so handhaben, müsste der Bundestag, der sich in der Sommerpause befindet, zu einer kostspieligen Sondersitzung zusammentreten.
Dies will der Kanzler vermeiden. Nach der Interpretation der Bundesregierung ist zwar ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Ernennung und Vereidigung zu wahren. Es sei aber ausreichend, wenn die Vereidigung spätestens bei der nächsten regulären Parlamentssitzung Anfang September erfolgt. Die neuen Minister seien bis dahin voll amtsfähig, ihre Amtshandlungen rechtsgültig. Ungewöhnlich ist ein solches Vorgehen aber allemal.