Letzte Änderungen – Zugeständnisse für Kassen und Ärzte |
Ev Tebroke |
20.10.2022 09:00 Uhr |
Die Koalitionsfraktionen haben im Gesundheitsauschuss die Vorlage für das GKV-Spargesetz abgesegnet. / Foto: imago/Christian Ditsch
Das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht kurz vor dem Abschluss. Heute wird das Bundestagsplenum final über das Spargesetz beraten. Die geplanten Neuregelungen, mit denen das für 2023 auf 17 Milliarden Euro geschätzte GKV-Defizit abgefedert werden soll, hatte zu heftigen Protesten der betroffenen Gruppen, wie Kassen, Pharmaindustrie, Ärzte- und Apothekerschaft geführt. So hatten etwa die Apotheken gestern in einigen Bundesländern gestreikt und ihre Pforten geschlossen.
Am Mittwoch hatte der Gesundheitsausschuss dann letztlich insgesamt 17 Änderungsanträge der Koalition zu begutachten, die einige Vorhaben noch deutlich modifizierten. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grüne und FDP haben laut Parlamentsnachrichten für die nun leicht abgeänderte Gesetzesvorlage gestimmt. Die Opposition hat demnach einstimmig dagegen votiert.
Vor allem die Krankenkassen und die Ärzte können sich über Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Gesetzesversion freuen. So sollen die Rücklagen der Kassen zwar weiter abgeschmolzen werden. Ihr sogenanntes Schonvermögen wurde aber nun von drei auf vier Millionen Euro erhöht. Und was die Ärzte betrifft, so wurde die sogenannte Neupatientenregelung doch nicht komplett gestrichen. Die Regelung, durch die die Ärzte derzeit die Behandlung von Neupatienten extrabudgetär vergütet bekommen, sollte helfen, dass Patienten leichter einen Termin bekommen. Laut Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) war die Maßnahme aber wenig erfolgreich. Doch statt einer kompletten Abschaffung soll die Regelung nun lediglich reformiert werden. Der lautstarke Protest der Ärzteschaft hatte die Koalition offenbar von ihrem Vorhaben abrücken lassen. Geplant ist jetzt eine neue Anreizvariante, mit Zuschlägen für die schnelle Annahme von Patienten, die über die Terminservicestellen vermittelt werden.
Abgesehen von diesen und einigen anderen kleineren Änderungen hat sich die Marschrichtung und der Maßnahmen-Katalog für eine GKV-Finanzreform im Vergleich zur Kabinettsvorlage kaum geändert: Es bleibt bei einem um 2 Milliarden Euro erhöhten Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds; die Beitragszahler müssen mit einem um 0,3 Prozentpunkte erhöhten Zusatzbeitrag rechnen. Und der Bund unterstützt die GKV mit einem Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro.