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GKV-Spargesetz

Letzte Änderungen – Zugeständnisse für Kassen und Ärzte

Heute geht das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz im Bundestag in die finale Abstimmung. Zuvor hatte der Gesundheitsausschuss noch einige Änderungen an der Gesetzesvorlage gebilligt. Kassen und Ärzte bekommen Zugeständnisse.
Ev Tebroke
20.10.2022  09:00 Uhr

Das Gesetz zur Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht kurz vor dem Abschluss. Heute wird das Bundestagsplenum final über das Spargesetz beraten. Die geplanten Neuregelungen, mit denen das für 2023 auf 17 Milliarden Euro geschätzte GKV-Defizit abgefedert werden soll, hatte zu heftigen Protesten der betroffenen Gruppen, wie Kassen, Pharmaindustrie, Ärzte- und Apothekerschaft geführt. So hatten etwa die Apotheken gestern in einigen Bundesländern gestreikt und ihre Pforten geschlossen.

Am Mittwoch hatte der Gesundheitsausschuss dann letztlich insgesamt 17 Änderungsanträge der Koalition zu begutachten, die einige Vorhaben noch deutlich modifizierten. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grüne und FDP haben laut Parlamentsnachrichten für die nun leicht abgeänderte Gesetzesvorlage gestimmt. Die Opposition hat demnach einstimmig dagegen votiert.

Neupatientenregelung wird nur reformiert

Vor allem die Krankenkassen und die Ärzte können sich über Verbesserungen gegenüber der ursprünglichen Gesetzesversion freuen. So sollen die Rücklagen der Kassen zwar weiter abgeschmolzen werden. Ihr sogenanntes Schonvermögen wurde aber nun von drei auf vier Millionen Euro erhöht. Und was die Ärzte betrifft, so wurde die sogenannte Neupatientenregelung doch nicht komplett gestrichen. Die Regelung, durch die die Ärzte derzeit die Behandlung von Neupatienten extrabudgetär vergütet bekommen, sollte helfen, dass Patienten leichter einen Termin bekommen. Laut Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) war die Maßnahme aber wenig erfolgreich. Doch statt einer kompletten Abschaffung soll die Regelung nun lediglich reformiert werden. Der lautstarke Protest der Ärzteschaft hatte die Koalition offenbar von ihrem Vorhaben abrücken lassen. Geplant ist jetzt eine neue Anreizvariante, mit Zuschlägen für die schnelle Annahme von Patienten, die über die Terminservicestellen vermittelt werden.

Abgesehen von diesen und einigen anderen kleineren Änderungen hat sich die Marschrichtung und der Maßnahmen-Katalog für eine GKV-Finanzreform im Vergleich zur Kabinettsvorlage kaum geändert: Es bleibt bei einem um 2 Milliarden Euro erhöhten Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds; die Beitragszahler müssen mit einem um 0,3 Prozentpunkte erhöhten Zusatzbeitrag rechnen. Und der Bund unterstützt die GKV mit einem Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro.

Einsparungen bei Apotheken unverändert

Erst vor ein paar Tagen hatte der GKV-Schätzerkreis das Defizit für 2023 als nicht ganz so massiv beziffert, wie befürchtet. Seine Berechnungen der Einnahmen- und Ausgabensituation der Krankenkassen hatten einen finanziellen Spielraum von 2 Milliarden Euro ergeben. Während daraufhin die Kassen auf eine geringere Erhöhung des Zusatzbeitrags um nur 0,2 Prozentpunkte hofften, wollte Lauterbach das Bundesdarlehen einsparen. Diese Pläne sind jetzt offenbar vom Tisch.

Auch die Einsparungen im Apothekenwesen sowie aufseiten der Pharmaindustrie sind weiterhin Teil des geplanten Gesetzes. Wird der Bundestag heute erwartungsgemäß den Gesetzentwurf beschließen, müssen Apotheken für die nächsten zwei Jahre einen auf 2 Euro erhöhten Abschlag pro abgegebenen Rx-Medikament an die Kassen zahlen. Derzeit sind es 1,77 Euro. Die Apotheken rechnen dadurch mit massiven Einbußen und sehen nach eigenen Angaben die Grenzen der Belastbarkeit überschritten.

Die Hersteller wiederum müssen unter anderem durch eine Reform des sogenannten AMNOG-Verfahrens bei der Nutzenbewertung und anschließenden Preisgestaltung von neuen Medikamenten Federn lassen. So soll etwa die Umsatzschwelle, ab der Medikamente zur Behandlung seltener Erkrankungen (Orphan Drugs) eine Nutzenbewertung durchlaufen müssen von derzeit 50 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro abgesenkt werden. Ursprünglich hatte die Koalition 20 Millionen Euro als Richtwert geplant, dies aber per Änderungsantrag revidiert.

 

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