Dr. Kerstin Beuler vom Universitätsklinikum der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz arbeitet in einer Arbeitsgruppe der ADKA gerade an der Erstellung praktischer Handlungsempfehlungen für die Phagentherapie. Sie ging beim Seminar weiter auf die regulatorischen Anforderungen ein: So ist eine Phagentherapie in Deutschland aktuell nur als individueller Heilversuch möglich. Das Phagenarzneimittel wird dann als magistrale Rezeptur in der Krankenhausapotheke hergestellt. Wie gewöhnliche Rezepturen auch ist diese laut Arzneimittelgesetz (AMG) dann von der Zulassungspflicht befreit. Patientenindividuelle Rezepturen benötigen zudem keine Herstellungserlaubnis. Laut Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) müsse sich die Apotheke bei der Herstellung patientenindividueller Rezepturen auch nicht an die GMP-Verordnung halten.