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Bakteriophagen
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Leitlinie und Handlungsempfehlungen in Sicht

Bei einer Infektion mit einem multiresistenten Bakterium kann die Behandlung mit einem Phagen die letzte Option sein. Doch die Besonderheiten der Therapie und rechtliche Anforderungen stellen Behandler und Hersteller vor Herausforderungen. Aktuell sind eine S2k-Leitlinie und praktische Handlungsempfehlungen der ADKA zum Umgang mit Phagen in Arbeit.
AutorKontaktVerena Schmidt
Datum 12.06.2026  14:00 Uhr
Behandlung gilt als individueller Heilversuch 

Behandlung gilt als individueller Heilversuch 

Dr. Kerstin Beuler vom Universitätsklinikum der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz arbeitet in einer Arbeitsgruppe der ADKA gerade an der Erstellung praktischer Handlungsempfehlungen für die Phagentherapie. Sie ging beim Seminar weiter auf die regulatorischen Anforderungen ein: So ist eine Phagentherapie in Deutschland aktuell nur als individueller Heilversuch möglich. Das Phagenarzneimittel wird dann als magistrale Rezeptur in der Krankenhausapotheke hergestellt. Wie gewöhnliche Rezepturen auch ist diese laut Arzneimittelgesetz (AMG) dann von der Zulassungspflicht befreit. Patientenindividuelle Rezepturen benötigen zudem keine Herstellungserlaubnis. Laut Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) müsse sich die Apotheke bei der Herstellung patientenindividueller Rezepturen auch nicht an die GMP-Verordnung halten.

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