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Bakteriophagen
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Leitlinie und Handlungsempfehlungen in Sicht

Bei einer Infektion mit einem multiresistenten Bakterium kann die Behandlung mit einem Phagen die letzte Option sein. Doch die Besonderheiten der Therapie und rechtliche Anforderungen stellen Behandler und Hersteller vor Herausforderungen. Aktuell sind eine S2k-Leitlinie und praktische Handlungsempfehlungen der ADKA zum Umgang mit Phagen in Arbeit.
AutorKontaktVerena Schmidt
Datum 12.06.2026  14:00 Uhr

Bakteriophagen sind Viren, die gezielt und wirtsspezifisch Bakterien angreifen. »Sie sind eine sehr heterogene Gruppe und daher nicht einheitlich auf EU-Ebene zugelassen«, verdeutlichte Privatdozentin Dr. Silvia Würstle vom Universitätsklinikum Frankfurt am Main, in einem Seminar beim ADKA-Kongress, der aktuell in Düsseldorf stattfindet. Phagen seien hochspezifisch: »Man müsste Tausende im Schrank haben, um darauf vorbereitet zu sein, jeden Patienten spezifisch behandeln zu können«, verdeutlichte sie.

Früher habe man häufig mit Phagencocktails gearbeitet, berichtete die Leiterin des Bacteriophage Lab Frankfurt. Inzwischen würden solche Mischungen mit vielen verschiedenen Phagen nur noch in Notfallsituationen genutzt. »Viele Patienten brauchen bei einer Phagengabe mehrere Zyklen, die Bakterien können dann wie auch gegen Antibiotika Resistenzen entwickeln«, sagte Würstle. Daher versuche man heute, immer erst einen einzelnen passenden Phagen zu geben und im Anschluss eventuell einen weiteren et cetera.

Mehr als 60 Empfehlungen 

Evidenz für den Einsatz der Phagen zu sammeln, sei enorm wichtig, betonte Medizinerin Würstle. Bisher gebe es zwar mehr als 2000 Fallberichte seit dem Jahr 2000, aber keine klinischen Studienergebnisse. Sie berichtete, dass eine S2k-Leitlinie zur Phagentherapie der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie, an deren Erstellung sie mitgewirkt hat, zeitnah veröffentlich werden soll. Die Leitlinie werde mehr als 60 konsensbasierte Empfehlungen zum praktischen Einsatz von Phagen enthalten, zum Beispiel, dass jeder Fall dokumentiert werden muss. In Zukunft soll auch ein Phagentherapieboard die Entscheidung treffen, ob eine Phagentherapie bei einem bestimmten Patienten eingesetzt wird.

Würstle ging außerdem auf verschiedene Mythen ein, die ihr immer wieder rund um das Thema Phagentherapie begegnen. Patienten sollten sich Phagentherapeutika bitte nicht über das Internet bestellen, appellierte sie. »Im besten Fall sind sie nicht wirksam, im schlechtesten Fall kann es zu einem Endotoxinschock und einer Resistenzbildung gegenüber zukünftigen Phagentherapien kommen.« Eine Phagentherapie müsse nicht zwangsläufig lokal durchgeführt werden, auch die intravenöse systemische Gabe sei möglich und manchmal auch notwendig. Prinzipiell könne dem Patienten eine Phagentherapie auch für mehrere Wochen mit nach Hause gegeben werden. Empfehlenswert sei dies aber nicht, da vor und nach der Therapie ein engmaschiges Monitoring wichtig sei, um die Therapie gegebenenfalls anpassen zu können.

Behandlung gilt als individueller Heilversuch 

Dr. Kerstin Beuler vom Universitätsklinikum der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz arbeitet in einer Arbeitsgruppe der ADKA gerade an der Erstellung praktischer Handlungsempfehlungen für die Phagentherapie. Sie ging beim Seminar weiter auf die regulatorischen Anforderungen ein: So ist eine Phagentherapie in Deutschland aktuell nur als individueller Heilversuch möglich. Das Phagenarzneimittel wird dann als magistrale Rezeptur in der Krankenhausapotheke hergestellt. Wie gewöhnliche Rezepturen auch ist diese laut Arzneimittelgesetz (AMG) dann von der Zulassungspflicht befreit. Patientenindividuelle Rezepturen benötigen zudem keine Herstellungserlaubnis. Laut Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) müsse sich die Apotheke bei der Herstellung patientenindividueller Rezepturen auch nicht an die GMP-Verordnung halten.

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