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Intensivmedikamente

Lage entschärft, aber nicht entspannt

Diese Woche hat das BfArM das Ergebnisprotokoll der Dezember-Sitzung des Lieferengpass-Beirats veröffentlicht. Darin wird die derzeitige Versorgung mit Covid-19-relevanten Medikamenten trotz steigender Patientenzahlen als unkritisch bewertet. Aber wie stabil ist die Lage wirklich?
Daniela Hüttemann
28.01.2021  15:30 Uhr
Lage entschärft, aber nicht entspannt

Der »Beirat nach § 52b Absatz 3b AMG zur Bewertung der Versorgungslage mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind«, wie das Gremium offiziell heißt, hatte zuletzt am 15. Dezember eine Videokonferenz abgehalten. Das Ergebnisprotokoll stellte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte am 26. Januar online.

Die Nachschubversorgung für Arzneimittel, die zur Versorgung hospitalisierter Covid-19-Patienten benötigt werden, war laut der Taskforce für Intensivstationen (ICU) zu Dezemberbeginn gewährleistet. Einzig eine Bevorratung mit Norepinephrin für mehrere Wochen sei nicht realisierbar. Doch stelle die derzeitige kontigentierte Abgabe die Versorgung sicher. Insbesondere hatte sich die ICU die Versorgungssituation mit Sufentanil, Morphin, Novaminsolfon, Midazolam, Propofol, Clonidin, Salbutamol, Dexamethason, Adrenalin, Noradrenalin, Rocuronium, Lormetazepam, Meropenem, Amoxicillin/Clavulansäure, Piperazillin/Tazobactam, Clindamycin, Linezolid, Erythromycin, Clotrimoxacol, Heparin und Metoprolol genauer angesehen. Hier wird die Versorgung als stabil eingeschätzt. Bestellungen der Kliniken könnten aktuell durch die pharmazeutische Industrie bedient werden.

Die Versorgunglage sei stabil. Das liegt wohl auch daran, dass die Krankenhausapotheken die Zeitspanne nach der sogenannten ersten Corona-Welle systematisch genutzt hätten, um mögliche Lagerbestände bestimmter Arzneimittel aufzubauen. Laut BfArM ist diese Einschätzung auch Ende Januar immer noch aktuell.

Eine weitere erfreuliche Nachricht: Der Lieferengpass für das Präparat Propofol Lipuro soll demnächst beendet sein. Und die Ausnahme für Propofol-haltige Arzneimittel in 100 ml Durchstechflaschen gestützt auf § 4 Abs. 5 MedBVSV wurde bis zum 31.03.2021 verlängert (normalerweise und gemäß der Fachinformationen ist eine Durchstechflasche Propofol ausschließlich für die Verwendung bei einem Patienten vorgesehen).

Zudem sei der tatsächliche Verbrauch des zentral beschafften Remdesivir (Veklury®) rückläufig, berichtete das Bundesgesundheitsministerium. Das mag wohl weniger an der Zahl der Covid-19-Patienten liegen, sondern daran, dass das einzige zugelassene antivirale Mittel gegen SARS-CoV-2 nach Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation seit November nicht mehr empfohlen wird.

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