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ZI-Kongress
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Krisenresilienz durch Telemedizin

Im Krisen- und Katastrophenfall kann Telemedizin die medizinische Sichtung und Erstversorgung unterstützen und die Koordination zwischen Behandlungsstellen verbessern, wie auf dem Kongress des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) deutlich wurde.
AutorKontaktPZ
Datum 22.09.2026  13:00 Uhr

Ambulante Strukuren in Krisenplanung einbinden

»Krisenfestigkeit beginnt lange vor dem eigentlichen Ereignis. Wir müssen regionale Risiken und drohende Kapazitätsengpässe frühzeitig erkennen und zugleich die ambulanten Strukturen verbindlich in die Krisenplanung einbeziehen. Dafür brauchen die Praxen klare Zuständigkeiten, verlässliche Kommunikationswege und konkrete Handlungsempfehlungen«, so von Stillfried. 

Die vertragsärztlichen Praxen trügen mehr als 80 Prozent der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Vier von fünf Patientenkontakte fänden ambulant statt, trotzdem habe die ambulante Versorgung keinen verbindlichen Platz in der Krisenarchitektur des Landes, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Frank Bergmann. Für ein proaktives Handeln in Krisensituationen fehle der ambulanten Versorgung bislang ein verlässlicher gesetzlicher Rahmen.

Verbindliche Einbindung in Krisenstäbe

Die Kassenärztlichen Vereinigungen verfügten weder über hoheitliche Eingriffsbefugnisse noch über eine eigenständige Krisenleitfunktion, so Bergmann. Deshalb müsse rechtssicher festgelegt werden, welche ambulanten Leistungen im Krisenfall zwingend aufrechterhalten und welche vorübergehend zurückgestellt werden könnten. Zugleich müssten die KVen verbindlich in die Krisenstäbe auf Landes- und kommunaler Ebene eingebunden werden. Die Vorhaltung von Schutzausrüstung, Notfallplänen und wirksamen IT-Sicherheitsmaßnahmen verursache zudem erhebliche Kosten, für die bislang keine Refinanzierung vorgesehen sei, so Bergmann weiter.

Zudem mahnte er eine engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung an. Krankenhäuser und Praxen dürften im Krisenfall nicht getrennt agieren. Für die Krise sei aber auch entscheidend, dass Kooperationen und Netzwerke vor Ort entstehen. Es müssten verbindliche Verfahren etabliert und gemeinsam eingeübt werden; auch dies sei eine Lehre aus der Corona-Pandemie und der Flut im Ahrtal.

Auf dem Kongress wurden auch Forschungsergebnisse zur Telemedizin in der Katastrophenmedizin am Universitätsklinikum Aachen vorgestellt: Telemedizinische Anwendungen, auch in Verbindung mit Satellitenkommunikationstechnologien, könnten an zentralen Orten der Patientenversorgung eingesetzt werden, etwa bei der Erstversorgung im Einsatzgebiet, in Behandlungsleitstellen oder bei der Sichtung von Verletzten. Ergebnisse aus Machbarkeits- und Simulationsstudien würden darauf hindeuten, dass telemedizinisch unterstützte Verfahren fehlende ärztliche Ressourcen vor Ort teilweise kompensieren könnten. In den untersuchten Szenarien seien telemedizinisch unterstützte Sichtungsverfahren mit der konventionellen ärztlichen Sichtung vergleichbar gewesen. Telemedizinzentralen hätten zudem die Übersicht über das Einsatzgeschehen und unterstützten die Zusammenarbeit der beteiligten Kräfte verbessert. Ergänzend könnten telepflegerische Anwendungen genutzt werden, um Einsatzkräfte oder Laien bei grundlegenden pflegerischen Maßnahmen anzuleiten, hieß es weiter.

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