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ZI-Kongress
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Krisenresilienz durch Telemedizin

Im Krisen- und Katastrophenfall kann Telemedizin die medizinische Sichtung und Erstversorgung unterstützen und die Koordination zwischen Behandlungsstellen verbessern, wie auf dem Kongress des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) deutlich wurde.
AutorKontaktPZ
Datum 22.09.2026  13:00 Uhr

Wie Telemedizin, Routinedatenauswertungen und Künstliche Intelligenz dazu beitragen können, die ambulante Versorgung unter Krisen- und Katastrophenbedingungen zu stabilisieren, wurde auf dem Versorgungsforschungskongress des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) am 15. und 16. September in Berlin diskutiert.

Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Versorgungspraxis und Selbstverwaltung diskutierten dort die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen digital unterstützter Versorgung sowie die Voraussetzungen für krisenfeste Versorgungsstrukturen, hieß es in einer Mitteilung des Instituts.

Dabei sei deutlich geworden: Telemedizinische Lösungen könnten insbesondere dort einen Beitrag leisten, wo medizinische Fachkräfte nicht oder nicht in ausreichender Zahl vor Ort zur Verfügung stehen. Über digitale Kommunikationswege ließen sich ärztliche Expertise und spezialisierte Beratung auch über größere Entfernungen hinweg einbinden. Im Krisen- und Katastrophenfall könnten solche Verfahren die medizinische Sichtung und Erstversorgung unterstützen, Rettungs- und Einsatzkräfte fachlich begleiten sowie die Koordination zwischen Behandlungsstellen verbessern.

Systematische Verankerung in Regelversorgung gefordert

In zahlreichen Projekten hätten telemedizinische Versorgungsangebote ihren Nutzen unter Beweis gestellt, so das Institut weiter. Es fehle jedoch an einer systematischen Verankerung in der Regelversorgung. Weiterhin bestehe ein großes Potenzial insbesondere an asynchroner Telemedizin: Diese Art von medizinischer Kommunikation erfolgt zeitversetzt, das heißt Patientinnen und Patienten übermitteln ihre Symptome digital an Ärztinnen und Ärzten, die diese Daten unabhängig von Zeit und Ort auswerten. 

»Auch in Krisen und Katastrophen können telemedizinische Angebote schnell Versorgung stabilisieren und Fachkompetenz an den Ort der Versorgung bringen. So können krisenbedingte Beanspruchungsspitzen oder Beeinträchtigungen regulärer Versorgungsangebote kompensiert werden«, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dominik von Stillfried. 

Dass beim Aufbau krisenfester Versorgungsstrukturen auch die ambulanten Praxen stärker berücksichtigt werden müssten, würden aktuelle Ergebnisse des Zi-Praxis-Panels (ZiPP) zeigen. Von Ende April bis Ende Juli 2026 wurden knapp 4.000 Praxen zu ihrer Vorbereitung auf unterschiedliche Krisenszenarien befragt. Danach verfügen 82 Prozent der befragten Praxen über keinen Notfallplan für einen Stromausfall, bei einem Ausfall der Telekommunikationssysteme sind es 80 Prozent. Vielen Befragten fehle zudem Klarheit über ihre Rolle, die geltenden Zuständigkeiten und die Kommunikationswege im Katastrophenfall.

Gleichzeitig weist die Befragung laut ZI-Institut auf ein erhebliches Aktivierungspotenzial hin. 65 Prozent der ärztlichen und 75 Prozent der psychotherapeutischen Praxen hätten angegeben, Patientinnen und Patienten mit einem kurzfristig zwingenden Behandlungsbedarf im Krisenfall schnell bestimmen zu können. Von den grundsätzlich zur Unterstützung bereiten Ärztinnen und Ärzten würden 76 Prozent auch an einem anderen, für sie täglich erreichbaren Ort tätig werden. Weitere 21 Prozent würden medizinische Hilfe in größerer Entfernung leisten. Besonders häufig wünschten sich die Befragten Übersichten wichtiger Ansprechpartner, praxisnahe Handlungsempfehlungen und geeignete Checklisten.

Ambulante Strukuren in Krisenplanung einbinden

»Krisenfestigkeit beginnt lange vor dem eigentlichen Ereignis. Wir müssen regionale Risiken und drohende Kapazitätsengpässe frühzeitig erkennen und zugleich die ambulanten Strukturen verbindlich in die Krisenplanung einbeziehen. Dafür brauchen die Praxen klare Zuständigkeiten, verlässliche Kommunikationswege und konkrete Handlungsempfehlungen«, so von Stillfried. 

Die vertragsärztlichen Praxen trügen mehr als 80 Prozent der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Vier von fünf Patientenkontakte fänden ambulant statt, trotzdem habe die ambulante Versorgung keinen verbindlichen Platz in der Krisenarchitektur des Landes, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Frank Bergmann. Für ein proaktives Handeln in Krisensituationen fehle der ambulanten Versorgung bislang ein verlässlicher gesetzlicher Rahmen.

Verbindliche Einbindung in Krisenstäbe

Die Kassenärztlichen Vereinigungen verfügten weder über hoheitliche Eingriffsbefugnisse noch über eine eigenständige Krisenleitfunktion, so Bergmann. Deshalb müsse rechtssicher festgelegt werden, welche ambulanten Leistungen im Krisenfall zwingend aufrechterhalten und welche vorübergehend zurückgestellt werden könnten. Zugleich müssten die KVen verbindlich in die Krisenstäbe auf Landes- und kommunaler Ebene eingebunden werden. Die Vorhaltung von Schutzausrüstung, Notfallplänen und wirksamen IT-Sicherheitsmaßnahmen verursache zudem erhebliche Kosten, für die bislang keine Refinanzierung vorgesehen sei, so Bergmann weiter.

Zudem mahnte er eine engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung an. Krankenhäuser und Praxen dürften im Krisenfall nicht getrennt agieren. Für die Krise sei aber auch entscheidend, dass Kooperationen und Netzwerke vor Ort entstehen. Es müssten verbindliche Verfahren etabliert und gemeinsam eingeübt werden; auch dies sei eine Lehre aus der Corona-Pandemie und der Flut im Ahrtal.

Auf dem Kongress wurden auch Forschungsergebnisse zur Telemedizin in der Katastrophenmedizin am Universitätsklinikum Aachen vorgestellt: Telemedizinische Anwendungen, auch in Verbindung mit Satellitenkommunikationstechnologien, könnten an zentralen Orten der Patientenversorgung eingesetzt werden, etwa bei der Erstversorgung im Einsatzgebiet, in Behandlungsleitstellen oder bei der Sichtung von Verletzten. Ergebnisse aus Machbarkeits- und Simulationsstudien würden darauf hindeuten, dass telemedizinisch unterstützte Verfahren fehlende ärztliche Ressourcen vor Ort teilweise kompensieren könnten. In den untersuchten Szenarien seien telemedizinisch unterstützte Sichtungsverfahren mit der konventionellen ärztlichen Sichtung vergleichbar gewesen. Telemedizinzentralen hätten zudem die Übersicht über das Einsatzgeschehen und unterstützten die Zusammenarbeit der beteiligten Kräfte verbessert. Ergänzend könnten telepflegerische Anwendungen genutzt werden, um Einsatzkräfte oder Laien bei grundlegenden pflegerischen Maßnahmen anzuleiten, hieß es weiter.

Grenzen digitaler Versorgung

Die Untersuchungen würden jedoch auch die Grenzen digitaler Versorgung deutlich machen: Telemedizin benötige eine verlässliche Stromversorgung sowie belastbare Kommunikations- und Datenverbindungen. Gerade in großflächigen Schadenslagen könnten diese Voraussetzungen eingeschränkt sein oder vollständig ausfallen. Notwendig seien daher alternative Übertragungswege, etwa über Satellitenkommunikation, technisch ausgereifte mobile Systeme und personelle Rückfallebenen. Ärztliche Einsatzkräfte würden insbesondere für komplexe Behandlungen sowie bei einer Überlastung oder einem Ausfall telemedizinischer Strukturen unverzichtbar bleiben.

Gleichzeitig sei auf dem Kongress deutlich geworden, dass neben der unmittelbaren telemedizinischen Unterstützung auch digitale Frühwarnsysteme die Vorbereitung auf gesundheitliche Krisen verbessern könnten. Am Beispiel hitzebedingter Erkrankungen und Todesfälle zeige das Robert Koch-Institut, wie Wetter-, Klima-, Bevölkerungs- und Gesundheitsdaten miteinander verknüpft werden können. KI-gestützte Verfahren ermöglichten es, lokale Risikogebiete aus überregional verfügbaren Daten abzuleiten und regionale Unterschiede in der gesundheitlichen Gefährdung sichtbar zu machen. Routinedaten könnten darüber hinaus helfen, besonders vulnerable Patientengruppen zu identifizieren und den zusätzlichen Behandlungsbedarf bei Hitzewellen frühzeitig abzuschätzen.

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