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ABDA zu Notfallreform
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Klare Absage an Dispensierrecht für Ärzte

Mit der Notfallreform sollen Ärztinnen und Ärzte in Notdienstpraxen an Integrierten Notfallzentren (INZ) ein beschränktes Dispensierrecht bekommen. Die ABDA weist solche Überlegungen grundlegend zurück. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 15.05.2026  10:40 Uhr
Eingeschränktes Recht weckt Begehrlichkeiten

Eingeschränktes Recht weckt Begehrlichkeiten

Denn damit würden die detaillierten Bestimmungen unterlaufen, die insbesondere die Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) für die Lagerung und die Abgabe von Arzneimitteln in Apotheken vorsieht; sie gelten nicht für Ärzte. Zudem würden sozialrechtliche Steuerungselement wie Rabattverträge ins Leere laufen.

Dass mit einem eingeschränkten Abgaberecht Begehrlichkeiten auf Ärzteseite geweckt werden könnten, komme hinzu – schon bei Vorlage des Gesetzentwurf sei von verschiedenen Stellen gefordert worden, ein solches Recht generell auf die ärztliche Dienstbereitschaft auszuweiten. Die geplante Regelung solle daher »ersatzlos gestrichen werden«.

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