Keine EU-Zulassung für Alzheimer-Antikörper Aducanumab |
Kerstin A. Gräfe |
17.12.2021 16:00 Uhr |
Herber Rückschlag für Hersteller Biogen: Die EMA hat den Zulassungsantrag für Aducanumab zur Behandlung von Morbus Alzheimer abgelehnt. / Foto: Fotolia/JiSign
Aducanumab (Aduhelm™) von Biogen und Eisai ist ein humaner monoklonaler Antikörper, der direkt in die Pathophysiologie der Alzheimer-Demenz eingreift. Er soll den Abbau von β-Amyloid (Aβ) fördern. Das sind die schädlichen Ablagerungen, die als Plaques bei Alzheimer-Patienten im Gehirn gefunden werden.
Der Zulassungsantrag basiert auf den Daten der Phase-III-Studien EMERGE und ENGAGE mit mehr als 3000 Patienten mit Alzheimer-Krankheit im Frühstadium, in denen die Wirksamkeit und Sicherheit von zwei verschiedenen Aducanumab-Dosierungen gegen Placebo getestet wurden. Als primärer Endpunkt war nach einer 78-wöchigen Behandlung eine statistisch signifikante Reduktion der klinischen Verschlechterung definiert, gemessen anhand der Clinical Dementia Rating-Sum of Boxes (CDR-SB).
Aducanumab habe zwar die Aβ-Konzentration im Gehirn verringert, so der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA. Es habe jedoch kein Zusammenhang zwischen der Wirkung und einer klinischen Verbesserung nachgewiesen werden können. Zudem seien die Ergebnisse der Studien widersprüchlich und zeigten insgesamt nicht, dass Aducanumab bei der Behandlung von Erwachsenen mit Alzheimer im Frühstadium wirksam sei.
Des Weiteren ist der CHMP nicht von der Sicherheit überzeugt. Bilder von Gehirnscans einiger Patienten zeigten Anomalien, die auf Schwellungen oder Blutungen hindeuteten, die möglicherweise Schäden verursachen könnten. Außerdem sei fraglich, ob die Anomalien in der klinischen Praxis angemessen überwacht und behandelt werden können.
Summa summarum kam der Ausschuss zu dem Schluss, dass der Nutzen von Aducanumab die Risiken nicht überwiegt, und empfiehlt, die Zulassung zu verweigern. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hatte im Juni dieses Jahres anders entschieden und die Zulassung erteilt. Auch dort hatten allerdings externe Berater der FDA zuvor keinen Beleg für eine Wirksamkeit gesehen.