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Rentenpläne
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»Kein Handlungsbedarf« bei Versorgungswerken

In den Vorschlägen der Rentenkommission findet sich auch die Idee, Selbstständige in den Kreis der gesetzlich Versicherten einzubeziehen. Apothekerinnen und Apotheker sind über ihr berufsständisches Versorgungswerk versichert. Dass daran gerüttelt wird, bezweifelt ein Experte.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 29.06.2026  15:30 Uhr

Kernpunkte der Reformempfehlungen sind die Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzrente nach schwedischem Vorbild und eine stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters in Verbindung mit der steigenden Lebenserwartung. Zentral ist zudem, dass ein größerer Personenkreis in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen soll, etwa Selbstständige, Beamte und Abgeordnete. Die Bundesregierung will die Empfehlungen rasch und umfassend umsetzen.

Bei den Selbstständigen horchen die Apothekeninhaberinnen und -inhaber womöglich zunächst auf. Allerdings ergibt sich bereits aus dem Empfehlungstext, dass sie nicht zu den Adressaten gehören: »Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen«, heißt es in Nummer 22. Da Apothekerinnen und Apotheker Pflichtmitglieder in ihren Versorgungswerken sind, sind sie außen vor.

Die Rentenkommission sehe bei den apothekerlichen Versorgungswerken keinen Handlungsbedarf, betonte denn auch Andreas Hilder, Geschäftsführer Kapitalanlagen beim Versorgungswerk der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (VAWL), gegenüber der PZ. Das VAWL gehört zu den neun apothekerlichen Versorgungswerken in Deutschland und ist in der Ständigen Konferenz der apothekerlichen Versorgungswerke vertreten.

Klare Abgrenzung zu Nicht-Pflichtversicherten

Er lese die Empfehlungen dahin gehend, dass anerkannt werde, dass die berufsständischen Versorgungswerke die Herausforderungen der Alterssicherungssysteme – Längerlebigkeit und demografische Entwicklung – eigenständig adressiert und ohne finanzielle Unterstützung des Staates gelöst hätten, so Hilder. Man gehe mithin von »der Beibehaltung des Status quo« aus.

Aus der klaren Abgrenzung zu den »nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen« im Empfehlungstext lasse sich schließen, dass Pflichtversicherte als »ausreichend abgesichert« gelten, erklärt Hilder. Das in den Empfehlungen proklamierte »Idealbild der Erwerbstätigenversicherung«, die möglichst alle Erwerbstätigen in ein gemeinsames Rentensystem einbeziehen würde, sehe die Kommission selbst als in absehbarer Zeit schwer zu erreichen an.

Dass die Kommission vorschlage, die gesetzliche Rentenversicherung durch eine individuelle, kapitalgedeckte Rentenkomponente zu ergänzen, begrüße man, so Hilder. Solche Elemente hätten sich in den berufsständischen Versorgungswerken bewährt. Offen sei aber noch, wie Versicherte der Versorgungswerke von der neuen Komponente profitieren könnten. Vorgesehen ist, dass dafür zusätzlich 2 Prozent des Bruttolohns eingezahlt werden, die paritätisch finanziert werden. Wie dies für Mitglieder der Versorgungswerke ausgestaltet werden soll, müsse noch geklärt werden.

Offen sei im Übrigen, ob die Ankündigung der Bundesregierung, die Reformempfehlungen umfassend umzusetzen, im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens durchzuhalten sei.

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