Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Kommissionsvorschläge
-
Rentenpläne machen Apothekenjobs teurer

Die Vorschläge der Rentenkommission sind nun offiziell. Die Bundesregierung will sie rasch umsetzen – und vollständig. Die möglichen Folgen für die Arbeitsverhältnisse in den Apotheken skizziert Sebastian Schwintek, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover. 
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 23.06.2026  16:20 Uhr

»Die Pläne sollen solche Arbeitsverhältnisse abschaffen, aus denen keine oder nur geringe Rentenversicherungsansprüche erwachsen«, so Schwintek zur PZ. Minijobs gehören dazu. Denn Arbeitgeber zahlen für Minijobber nicht in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ein, sondern leisten lediglich pauschale Abgaben. »Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden«, heißt es in Nummer 26 der »Empfehlungen der Alterssicherungskommission«. Heute wurden die Vorschläge an Bundeskanzler Friedrich Merz übergeben. Der CDU-Vorsitzende und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) signalisierten volle Zustimmung

Für Apotheken haben die Pläne Schwintek zufolge erhebliche finanzielle Folgen. Denn die Beschäftigten erwarteten mutmaßlich einen gleichbleibenden Nettolohn, trotz der höheren Belastung der Arbeitgeber. Minijobs sind in Apotheken an der Tagesordnung, etwa beim Botendienst oder bei der Reinigung.

Bei einer Umwandlung in reguläre Beschäftigungsverhältnisse würden zu den üblichen Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung zwar die Arbeitnehmeranteile hinzutreten, das höhere Brutto würde Schwintek zufolge aber zugleich die Arbeitskosten pro Beschäftigtem um schätzungsweise 14 bis 15 Prozent anheben. Auch auf die Beschäftigtenverhältnisse im Großhandel dürfte sich ein solcher Switch auswirken, mutmaßt der Treuhand-Generalbevollmächtigte.

Was ist mit den verkammerten freien Berufen?

Bei einer anderen geplanten Maßnahme seien Apotheken hingegen eher nicht betroffen, so Schwintek. Die Rentenkommission empfiehlt, den Kreis der Beitragszahler zu verbreitern und insbesondere Selbstständige stärker in die Alterssicherung einzubeziehen.  In Nummer 22 heißt es: »Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen, die ihre Tätigkeit ab einem Stichtag neu aufnehmen, verpflichtend und ohne Opt-out in die GRV einzubeziehen.«

Damit sollten potenzielle Schutzlücken in der Altersvorsorge geschlossen und die Lebensstandardsicherung im Alter auf individueller Ebene erleichtert werden. Zugleich werde die Gesetzliche Rentenversicherung als System gestärkt, wenn der Kreis der Versicherten breit gefasst wird. 

Die verkammerten freien Berufe dürften von der Pflicht allerdings ausgenommen sein, wie Schwintek betont. Apotheker sind wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Architekten, Rechtsanwälte und andere freie Berufe Pflichtmitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks. Wer dort pflichtversichert ist, zahlt in der Regel keine Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Schwintek geht davon aus, dass dieses Vorsorgesystem erst einmal nicht auf der Streichliste steht.

Mehr von Avoxa