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Falschbehauptung der Gesundheitsministerin?
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Kassenärzte tragen Notfallreform nicht mit

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die KVen der Länder beschuldigen Gesundheitsministerin Nina Warken, dass sie fälschlicherweise den Eindruck erweckt habe, dass die Kassenärzte ihre Notfallreform unterstützen. Tatsächlich halte man die Reform für zum Scheitern verurteilt. 
AutorKontaktPZ
Datum 24.04.2026  12:36 Uhr

In dieser Woche hat das Bundeskabinett die seit Jahren geplante Notfallreform beschlossen und den Entwurf ins parlamentarische Verfahren übergeben. Für die Apotheken ist vor allem relevant, dass das Gesetz Ärztinnen und Ärzten in Notdienstpraxen ein eingeschränktes Dispensierrecht einräumt.

Doch auch die Ärzteschaft ist über das Gesetz nicht glücklich. So kritisierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), dass die Bundesregierung den ambulanten Sektor schwäche und gleichzeitig mehr Leistungen verspreche

Jetzt legen die KBV und die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in einer gemeinsamen Erklärung nach und erheben einen schweren Vorwurf in Richtung der Gesundheitsministerin. Diese habe auf einer Pressekonferenz fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dass die KBV und die KVen bei der Erarbeitung der Reform »mit im Boot gewesen« seien. 

»Wir weisen mit aller Deutlichkeit den Eindruck zurück, dass der Gesetzentwurf in seiner im Regierungskabinett verabschiedeten Form inhaltlich mit uns erarbeitet wurde und von uns mitgetragen wird. Das ist falsch! Wir lassen uns nicht vor den Karren einer zum Scheitern verurteilten Reformpolitik spannen«, heißt es in der Stellungnahme der Kassenärzte. 

Positionen der Ärzteschaft nicht im Gesetz 

Es sei richtig, dass die niedergelassene Ärzteschaft eine Reform der Notfallversorgung grundsätzlich begrüße und dass man sich dazu mit dem Ministerium ausgetauscht habe. Doch dabei habe man immer wieder auf die Grenzen des Machbaren verwiesen. »Soll das System ausgebaut werden, geht das nicht ohne tragfähige Strukturfinanzierung, Kompetenzzuweisung und einen realistischen Zeithorizont; darauf haben wir das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mehrfach hingewiesen und auch konkrete Vorschläge zur Umsetzung gemacht«, schreiben die Kassenärzte. Im aktuellen Gesetzesentwurf fehlten diese Aspekte, sodass es sich um »reines Wunschdenken« handele. 

Die KBV und die KVen erklären, dass sich ihre Positionen »in keiner Weise« im geplanten Gesetz wiederfänden. »Im Gegenteil! Der Entwurf strotzt von ministeriellen Wunschfantasien, die allesamt an der Versorgungsrealität scheitern werden. Daher wehren wir uns gegen die öffentliche Vereinnahmung durch die Ministerin«, heißt es in der Erklärung. 

Man wolle nicht zulassen, dass ein Keil in die »Phalanx« von KVen und Berufsverbänden getrieben werde. »Alle lehnen wir diesen Entwurf ab und appellieren an die Politik, den Kurs zu ändern – und das Ruder rumzureißen. Da wären wir dann tatsächlich mit an Bord, um sachgerechte Lösungen für eine echte Notfallreform zu erarbeiten«, schreiben die KBV und die KVen. 

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