Die KBV sieht keine Ressourcen für die geplanten Leistungsangebote. »Da hilft es auch nichts, es trotzdem ins Gesetz zu schreiben«, so KBV-Chef Andreas Gassen. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Mit den aktuellen Sparplänen, die die Finanzlöcher der Kassen stopfen sollen, sind die Ärzte sehr unzufrieden – angesichts der tiefen Einschnitte bei Ärzten und Krankenhäusern verwundert das nicht. Dass die Bundesregierung nun die Notfallreform auf den Weg gebracht hat, die die Versorgungsstrukturen straffen und zusammenführen soll und dabei auch neue Leistungsbereiche etabliert, stößt auf Ärzteseite ebenso auf großes Unverständnis.
»Das passt hinten und vorn nicht zusammen: Einerseits will das Bundesgesundheitsministerium dem ambulanten Bereich in seinem sogenannten GKV-Stabilisierungsgesetz über fünf Milliarden Euro wegnehmen, andererseits bläht es in seiner Kabinettsvorlage einer Notfallreform das Leistungsversprechen in unzumutbarer Art und Weise auf«, kritisieren die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
Man habe schlicht keine personellen Ressourcen, um wie im Gesetz vorgesehen »durchgängig – also 24/7 – sowohl eine telemedizinische als auch eine aufsuchende Versorgung bereitzustellen«. Da helfe es auch nichts, es trotzdem ins Gesetz zu schreiben.
Das Gesetz fördere Doppelstrukturen und bringe mehr Arbeit für die Praxen und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), biete aber keinerlei Verbindlichkeiten für die Patienten. Das Bundesgesundheitsministerium zeige wenig Interesse an der Expertise der Leistungserbringer. Noch schlimmer aber ist, dass Politik sehenden Auges den Menschen Versprechungen macht, die nicht zu erfüllen sind. Das erschüttert letztlich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in demokratisch legitimierte Politik.«