Die Bundesregierung will die Notfallversorgung neu regeln. Dafür soll Ärztinnen und Ärzten in Notdienstpraxen unter bestimmten Umständen ein begrenztes Dispensierrecht eingeräumt werden. / © Funke Foto Services
Am 29. April hat das Kabinett nach vorläufiger Planung einen Brocken zu bewältigen, nämlich sich über das vergangene Woche vorgestellte GKV-Spargesetz zu verständigen, gegen das bereits massiver Widerstand etlicher Verbände angekündigt wurde und das auch koalitionsintern für Streit sorgt. Wie viel Kritik verfängt oder auch verhallt, bleibt abzuwarten – Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (beide CDU) wollen das Gesetz jedenfalls möglichst schnell durchdrücken. Gestern fand bereits die Verbändeanhörung statt, vier Tage nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs.
Für denselben Tag war ursprünglich auch die Befassung mit der Notfallreform vorgesehen, so hörte man zumindest, als am 13. April der noch unabgestimmte Referentenentwurf öffentlich wurde. Nun will die Bundesregierung offenbar auch hier aufs Tempo drücken; wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) inzwischen bestätigte, soll die Notfallreform schon am morgigen 22. April von den Ministerinnen und Ministern besprochen werden. Anschließend will Ministerin Warken über den Beschluss informieren. Es liegt inzwischen ein aktualisierter, auf den 16. April datierter Entwurf vor, der sich in Apothekendingen aber nicht von der unabgestimmten Fassung unterscheidet.
Nach wie vor ist geplant, dass Ärztinnen und Ärzte in einer Notdienstpraxis eines Integrierten Versorgungszentrums (INZ) ein begrenztes Dispensierrecht eingeräumt wird. Dies gilt für Arzneimittel sowie für apothekenpflichtige Medizinprodukte und nur unter bestimmten Umständen.
Vom Tisch ist hingegen weiterhin der Plan, spezielle Versorgungsverträge für die Arzneimittelversorgung von Notdienstpraxen in INZ einzuführen. Dies wurde schon mit dem unabgestimmten Entwurf deutlich. Sogenannte Versorgungsapotheken sollten Notdienstpraxen in den INZ mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten beliefern. Die Ideen stammten noch aus der Feder von Warkens Amtsvorgänger Karl Lauterbach (SPD) und waren in der Apothekerschaft auf Ablehnung gestoßen; mit den Versorgungsapotheken würden Parallelstrukturen geschaffen und die Apothekennotdienste geschwächt.