Wie angekündigt, müssen Patienten künftig bei Rezepten mehr zuzahlen. Die Zuzahlungen der Versicherten seien seit 2004 weitestgehend unverändert geblieben und müssten angepasst werden, heißt es im Entwurf. Durch eine nachholende Anhebung der seit über 20 Jahren nicht angepassten Zuzahlungsgrenzen und-beträge um 50 Prozent werde die Eigenverantwortung gestärkt, sowie das Kostenbewusstsein erhöht.
Gleichzeitig blieben die Zuzahlungen auf einem verträglichen und im internationalen Vergleich niedrigen Niveau. Finanzielle Überforderung soll auch weiterhin durch eine Begrenzung der zu leistenden Zuzahlungen auf zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt (bei chronisch Kranken ein Prozent) begrenzt werden. Zudem sollen die Zuzahlungsgrenzen und -beträge mit der Entwicklung der Grundlohnrate dynamisch fortgeschrieben werden.
Künftig sind also pro Verordnung mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro Zuzahlung im Gesetz vorgesehen. Zudem sollen bei stationären Maßnahmen sowie in vollstationären Pflegeheimen künftig pro Tag 15 Euro vom Versicherten beigesteuert werden.
Auch bei Verordnungen zu Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege und außerklinischer Intensivpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 15 Euro je Verordnung.
Die genannten Zuzahlungsbeträge sollen jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres in Höhe der durchschnittlichen Veränderungsrate (Grundlohnrate) angepasst werden.