Jede zweite Apotheke bereit zum Boostern |
Ev Tebroke |
09.12.2021 16:24 Uhr |
Die Mehrzahl der impfbereiten Offizinen muss zunächst geschult werden: Laut ABDA könnten die Covid-19-Impfungen im ersten Quartal 2022 starten. / Foto: Imago Images/CHROMORANGE
Um die vierte Welle der Corona-Pandemie zu brechen, soll es mehr Tempo bei den Booster-Impfungen gegen Covid-19 geben. Künftig sollen deshalb auch Apotheker, Zahn-und Tierärzte diese verabreichen dürfen. Dazu hat die Ampel-Koalition ein Gesetz zur Impfprävention erarbeitet, das bereits am 10. Dezember in zweiter/dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet werden könnte. In der Apothekerschaft scheint die Resonanz auf die neue Aufgabe recht positiv: Einer Umfrage der ABDA zufolge sind bundesweit viele Apothekenleiter bereit, gegen Covid-19 zu impfen - vorausgesetzt, die Rahmenbedingungen stimmen. Laut ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening zählt dazu, »dass keine unnötigen administrativen Hemmnisse aufgebaut werden und auch die Vergütung angemessen ausgestaltet ist«. Zudem müsse ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen.
Um ein Stimmungsbild der Apothekerschaft zum Thema Covid-19-Impfung einzuholen, hatte die ABDA vom 3. bis 7. Dezember 2021 eine Blitzumfrage an alle Mitgliedsorganisationen gestartet. Etwa 6800 Apothekerinnen und Apotheker haben sich daran beteiligt, darunter knapp 4000 Apothekenleiterinnen- und leiter. Beinahe die Hälfte der befragten Apothekenführungen (44,5 Prozent) kann sich grundsätzlich vorstellen, bei der Covid-19-Impfkampagne mitzumachen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und sie entsprechend geschult werden. Die meisten der rückmeldenden impfbereiten Apotheker haben derzeit noch keine Impferfahrung. Nur knapp 7,6 Prozent gaben an, bereits im Rahmen der Modellprojekte zur Grippeimpfung eine Schulung erhalten zu haben und somit direkt in die Covid-19-Impfkampagne einzusteigen.
Die Resonanz nannte ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening »sehr erfreulich«. »Viele Kollegen sind bereit gegen Corona zu impfen, wenn sie entsprechend geschult sind«, so Overwiening am gestrigen Mittwoch auf einer Pressekonferenz im Anschluss an die ABDA-Mitgliederversammlung. Bislang dürfen Apotheker nur im Rahmen von Modellprojekten gegen Grippe impfen. Dass sie nun vorübergehend auch für die Covid-19-Impfungen zum Einsatz kommen können, will die Ampel-Koalition mit der Neufassung eines Paragrafen 20b im Infektionsschutzgesetz (IfSG) erreichen. Der Entwurf für das sogenannte Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 sieht vor, dass Apotheker Personen ab 12 Jahren gegen Covid-19 impfen dürfen, wenn sie hierzu ärztlich geschult wurden und »ihnen eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, die für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist«. Dies gilt auch wenn sie »in andere geeignete Strukturen, insbesondere ein mobiles Impfteam, eingebunden« sind.
Für die Schulungen soll die Bundesapothekerkammer (BAK) laut Gesetzentwurf zusammen mit der Bundesärztekammer (BÄK) ein geeignetes »Mustercurriculum« entwickeln. Und zwar bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Die ABDA hält die Zusammenarbeit allerdings für unnötig und möchte das Curriculum für die Apothekerschulungen lieber von der BAK alleine ausarbeiten lassen, wie sie in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf darlegt. Nach ABDA-Angaben arbeitet die BAK derzeit bereits unter Hochdruck an einem Curriculum zur Fortbildung der Apothekerinnen und Apotheker für Covid-19-Impfungen sowie einer Leitlinie zur Qualitätssicherung.
»Wenn die nötigen Änderungen am Infektionsschutzgesetz und der Corona-Impfverordnung jetzt zügig über die Bühne gehen, bin ich zuversichtlich, dass Impfungen in Apotheken früh im ersten Quartal 2022 starten können«, so die ABDA-Präsidentin. Während die neu zu schulenden Apotheker laut Overwiening voraussichtlich im Februar 2022 nach Abschluss der Schulungen in größerer Zahl für die Impfungen zur Verfügung stehen werden, könnten solche mit Impferfahrung bei der Grippeimpfung direkt nach Inkrafttreten einer entsprechenden Verordnung Volljährige impfen dürfen. Das könnte kurz nach dem 18. Dezember der Fall sein, sagte sie am Mittwoch. Laut Overwiening sind derzeit etwa 2500 Apotheker für die Grippeimpfung geschult, insgesamt werde bundesweit in 1000 Offizinen gegen Influenza geimpft.
Grundsätzlich sieht die ABDA-Präsidentin das Thema Corona-Impfung in Apotheken als »Blaupause« für die Umsetzung künftiger pharmazeutischer Dienstleistungen. Was die Vergütung der Impfungen anbelangt, so pocht die Apothekerschaft auf ein ebenso hohes Honorar wie die Ärzte. Derzeit erhalten die Kassenärzte 28 Euro je Impfung. Für Impfungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember gibt es zusätzlich 8 Euro zusätzlich je Impfung. Neben der Vergütung gilt es nach Verabschiedung des Impfpräventionsgesetzes auch noch andere Details zu regeln. Die ABDA weist in diesem Zusammenhang zum Beispiel auch auf die Meldewege der Zahl der geimpften Personen an das Robert Koch-Institut hin. Auf der gestrigen Anhörung im Bundestag hatte Overwiening dafür das DAV-Portal als mögliche Lösung ins Spiel gebracht.
In der Bevölkerung stößt ein mögliches Impfangebot in Apotheken derweil auf mehrheitlichen Zuspruch: 63 Prozent der Deutschen sind grundsätzlich bereit, sich auch in einer Apotheke gegen Covid-19 impfen zu lassen. Das ergab eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Fernsehsender RTL und n-tv. Demnach könnten sich zudem 33 Prozent der Befragten eine Impfung durch einen Tierarzt vorstellen. Ein gutes Drittel (34 Prozent) hingegen lehnen diese beiden alternativen Impflokalitäten grundsätzlich ab. Für die Erhebung wurden am 2. und 3. Dezember 2021 genau 1.001 Personen befragt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.