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AKWL-TV

Viele Fragen rund ums Impfen in der Apotheke

Kurz vor dem Start der Covid-19-Impfungen in den Apotheken haben viele Pharmazeuten noch Fragen zu den Details, zum Beispiel den Räumlichkeiten. Antworten gab es bei der Kammer-Informationsveranstaltung AKWL-TV.
Daniela Hüttemann
21.01.2022  16:30 Uhr

Sowohl Impfwillige als auch Pharmazeuten fragen sich, wann es denn nun wirklich los geht mit den Corona-Schutzimpfungen in den Apotheken. Laut Frank Dieckerhoff, Vizepräsident der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL), soll in den nächsten Tagen die Anbindung der Apotheken an das Impf-Surveillance-System »Digitales Impfquotenmonitoring«, DIM, erfolgen. Das ist notwendig, damit die Apotheken alle verabreichten Impfdosen anonym an das Robert-Koch-Institut melden können, um so die Impfquote zu erfassen. Und auch die ersten Bestellungen für das Impfstoffkontingent per eigener Pharmazentralnummer soll in wenigen Tagen soweit sein. Mit dem tatsächlichen Impfen könnte es dann in den teilnehmenden Apotheken Anfang Februar losgehen.

Eine Trend-Umfrage bei der Online-Liveveranstaltung AKWL-TV am Mittwochabend zeigte, dass von den mehr als 200 Teilnehmern der Großteil sofort dabei sein will oder zumindest die nötige Schulung absolvieren will. »Das ist ermutigend«, freute sich Dieckerhoff und wies daraufhin, dass die AKWL bis Ende Januar 60 Praxisschulungen für jeweils 20 Teilnehmer anbieten will, sodass 1200 Apothekerinnen und Apotheker im Kammergebiet von der Qualifikation her impfbereit wären.

Zwar stimmten auch einige dafür, dass sie erst einmal abwarten oder definitiv nicht impfen wollen. Dafür hatte AKWL- und ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening jedoch volles Verständnis: »Vielleicht gibt es keinen Bedarf in der Umgebung, weil es genug Impfangebote gibt, oder es fehlt an Personal oder geeigneten Räumen.« Die Apotheken seien ja bereits mit ihren jetzigen Aufgaben »gut ausgelastet«.

Voraussetzung für die Aufnahme der Impftätigkeit ist eine Selbstauskunft gegenüber der Kammer,

  1. dass die ausübende Person dazu berechtigt ist, also die entsprechende Schulung absolviert hat,
  2. dass das Impfen in geeigneten Räumlichkeiten mit passender Ausstattung stattfinden wird, und
  3. dass eine Betriebshaftpflichtversicherung existiert, die mögliche Schäden durch die neue Tätigkeit abdeckt.

Die Kammer hat ein entsprechendes Online-Formular auf ihrer Website vorbereitet. Zudem müssen alle Angehörigen des jeweiligen Apothekenbetriebs gegen Masern geimpft sein; die Impfenden auch gegen Covid-19 und Hepatitis B.

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