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2G-Zutritt

In diesen Bundesländern reicht der gelbe Impfpass nicht mehr

Digitaler Nachweis auch im Saarland wichtig

Im Saarland ist zum 2. Dezember 2021 eine Änderung der Corona-Landesverordnung in Kraft getreten, die den Zutritt zu 2G-Veranstaltungen näher regelt. In § 6 Absatz 2 heißt es: »Impfnachweise sind in digitaler Form vorzulegen.« Zudem sind demnach die Betreiber der Einrichtungen und Veranstaltungen, soweit dies nicht technisch ausgeschlossen ist, verpflichtet, elektronische Anwendungen zur Überprüfung einzusetzen. Dieser Abschnitt gilt etwa für den Zugang zu Museen, Theatern, Restaurants aber auch für den Sport oder für Veranstaltungen in Innenräumen.

In allen anderen Bundesländern reicht derzeit die Vorlage des gelben Impfpasses aus, um Zutritt zu einer 2G-Veranstaltung zu erhalten. Die Sozialbehörde Hamburg etwa empfiehlt, den digitalen Nachweis zu verwenden, akzeptiert aber auch nach wie vor den analogen Impfpass. Auch die hessische Landesregierung hat in ihrer Verordnung festgelegt, dass die Nachweise möglichst in digital auslesbarer Form gemeinsam mit einem amtlichen Ausweis vorgelegt werden. Allerdings ist der gelbe Impfpass auch weiterhin gültig, so das Sozialministerium auf Nachfrage der PZ.

In Sachsen heißt es, dass zwar beides akzeptiert werde, die Einrichtungsbetreiber aber auch entscheiden könnten, nur den digitalen Nachweis zu akzeptieren. Das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz erklärte zudem, dass solche Überlegungen »zugunsten einer bundeseinheitlichen Regelung« auf einer Gesundheitsministerkonferenz besprochen werden sollten. 

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Anmerkung der Redaktion: Die Information, dass im Saarland der digitale Impfnachweis vorgelegt werden muss, wurde nachträglich ergänzt.

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