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Katastrophenvorsorge
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In der Krise Köpfe kennen

Stromausfall, Hochwasser oder Cyberattacken: Krisen und Katastrophen sind wahrscheinlicher geworden. Jede Apotheke sollte sich deshalb mit dem Thema Krisenvorsorge beschäftigen. Dabei gilt: Es gibt keine Musterlösung, sondern jeder Betrieb muss die für sich passenden Maßnahmen treffen.
AutorKontaktChristian Fehske
AutorKontaktSven Seißelberg
Datum 06.04.2025  08:00 Uhr

Katastrophenschutz ist Ländersache

Der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ist in Deutschland uneinheitlich organisiert, was Apotheken die Suche nach Ansprech- und Vernetzungspartnern erschweren kann. In wenigen Bereichen ist der Bund verantwortlich, etwa bei der Sanitätsmaterialbevorratung in ausgewählten Krankenhausapotheken.

Als Hauptträger des Katastrophenschutzes sind die Länder mit einer Vielzahl von Landesgesetzen beteiligt. Die Landesapothekerkammern empfehlen sich als Ansprechpartner für pharmazeutische Belange. Den operativen Katastrophenschutz delegieren die Länder an die Gemeinden, weshalb diese die primären Ansprechpartner für Apotheken sind.

So fand in der kreisfreien Großstadt Hagen in Nordrhein-Westfalen im Dezember 2024 ein »Runder Tisch der KRITIS« statt, zu dem auch Apothekenvertreter eingeladen waren. Vertreten waren alle zehn Sektoren der kritischen Infrastruktur (Kasten).

Runder Tisch der KRITIS in Hagen

Aus dem Austausch während und vor der Veranstaltung lassen sich exemplarisch Abstimmungsthemen ableiten. Auch Extrempositionen wie »kein Handlungsbedarf« oder »Arzneimittelversorgung ohne Apotheken« sind nicht undenkbar. Verantwortliche in der Verwaltung könnten aufgrund der Bevorratungspflicht der Apotheken gemäß § 15 Satz 1 der Apothekenbetriebsordnung (»mindestens der durchschnittliche Bedarf einer Woche«) erwarten, sich eine Woche lang keine Gedanken um diesen Bereich machen zu müssen. Alternativ könnten sie planen, von Katastrophen-Sonderrechten wie einer Beschlagnahmung Gebrauch zu machen, um an strategisch ausgewählten Orten in der Gemeinde »Notfallzentren« inklusive Notfall-Arzneimittellagern einzurichten.

Im Gespräch miteinander können solche Planungen angepasst werden, etwa wegen besonderen Lagerungsbedingungen von Arzneimitteln, die in Kühlschränken, Tresoren oder vollautomatischen Kommissionierautomaten aufbewahrt werden. Auch voll ausgestattete Rezepturen zur Herstellung von Arzneimitteln könnten dazu führen, dass sich die Pläne stärker am Weiterbetrieb vorhandener Apotheken in Krisensituationen orientieren.

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