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Katastrophenvorsorge
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In der Krise Köpfe kennen

Stromausfall, Hochwasser oder Cyberattacken: Krisen und Katastrophen sind wahrscheinlicher geworden. Jede Apotheke sollte sich deshalb mit dem Thema Krisenvorsorge beschäftigen. Dabei gilt: Es gibt keine Musterlösung, sondern jeder Betrieb muss die für sich passenden Maßnahmen treffen.
AutorKontaktChristian Fehske
AutorKontaktSven Seißelberg
Datum 06.04.2025  08:00 Uhr

Spätestens seit der Covid-19-Pandemie, der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal und seit Olaf Scholz als Bundeskanzler die »Zeitenwende« der Sicherheitspolitik ausgerufen hat, ist ein Thema in den Vordergrund gerückt, das jahrzehntelang für viele Menschen nahezu in Vergessenheit geraten war: die Vorsorge für Krisen und Katastrophen.

Während nach dem Kalten Krieg die meisten Bunkeranlagen in Deutschland zurückgebaut wurden, finden heute kommunale »Runde Tische« der kritischen Infrastruktur (KRITIS) statt, bei denen die Bundeswehr über den »Operationsplan Deutschland« spricht, weil ein Spannungs- oder Krisenfall wahrscheinlicher geworden ist (1). Zu solchen Runden Tischen werden auch Apothekenvertreter eingeladen.

Brownout- oder Blackout-Szenarien gelten als wahrscheinlichste Schadensereignisse – als Folge von Überlastung oder Sabotage der Stromnetze. Brownout bedeutet, dass der Netzbetreiber die Versorgung gezielt und zeitlich begrenzt verringert oder abschaltet, um das Stromnetz zu stabilisieren, während ein Blackout ein unerwarteter, großflächiger Stromausfall ist.

Angriffe auf die digitale Infrastruktur (»Cyberattacken«) haben, auch im Gesundheitswesen, bereits vor dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine zugenommen, und extreme Wetterlagen wie Starkregenereignisse und Überschwemmungen häufen sich aufgrund des Klimawandels (2). Die Wahrscheinlichkeit für eine weitere Pandemie binnen 100 Jahren könnte laut einer US-amerikanischen Studie bei bis zu 76 Prozent liegen (3).

Sich auf eine zunehmende Anzahl von Krisen in kürzeren Zeitabständen vorzubereiten, erscheint daher unerlässlich, um die Resilienz der Gesellschaft gegenüber Katastrophen zu verbessern (4). Die Beteiligten sollten in solchen Lagen agieren und nicht nur reagieren können. Dies gilt auch für Apotheken, die sich daher spätestens jetzt mit dem Thema Krisen- und Notfallvorsorge intensiv beschäftigen sollten, denn der gesetzliche Sicherstellungsauftrag der Arzneimittelversorgung nach § 1 Apothekengesetz gilt uneingeschränkt – auch während Krisen und Katastrophen.

§ 1 Apothekengesetz
(1)  Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.

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