Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Mehrgleisiges Reformpaket
-
Honorar-Poker und Reform-Hürden

Die Erhöhung des Fixums, die Verhandlungen mit den Krankenkassen, die PTA-Vertretung und der Versandhandel – es bleiben noch viele Reform-Baustellen für die ABDA-Spitze. BAK-Präsident Armin Hoffmann und DAV-Chef Hans-Peter Hubmann, gaben ein Update der Berufspolitik.
AutorKontaktPZ
Datum 30.03.2026  12:00 Uhr

Versandhandel: »Wichtig, dass alle mit den gleichen Regeln arbeiten«

Zum Thema Temperaturkontrolle beim Versandhandel von Medikamenten sagte Hoffmann: »Es ist absolut wichtig, dass alle mit den gleichen Regeln arbeiten«, sowohl die Versandhändler als auch die Vor-Ort-Apotheken. Das große Problem für den BAK-Chef sind die Sanktionierung und Überprüfung dieser Regelungen. »Das Marketing der niederländischen Versandhändler, etwa Rabatte, Gewinnspiele und Zuzahlungsbefreiungen, ist nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht erlaubt«, sagte Hoffmann und ergänzte: Verstöße würden aber nicht sanktioniert, weil der deutsche Staat dies in den Niederlanden nicht durchsetze.

»Das BMG weiß, dass es auf der Qualitätsebene und bei der Transportkontrolle aktiv werden muss«, so Hoffmann. Die Paritätische Stelle hat zu geringe Hebel. Sie wurde gemäß § 129 SGB V gemeinsam von DAV und GKV-Spitzenverband eingerichtet und kann Verstöße gegen den Rahmenvertrag ahnden sowie Geldstrafen oder sogar Ausschlüsse von der Versorgung verhängen.

»Das klingt toll, aber das Problem ist die Haftung. Die Zulässigkeit von Rabatten und Gutscheinen ist auf EU-Ebene noch nicht zu 100 Prozent geklärt. Sollte sich in fünf Jahren herausstellen, dass es auf EU-Ebene nicht unzulässig ist, würden die Versandhändler Schadensersatzanspruch geltend machen«, so Hubmann. Das Gesundheitsministerium sei über die Problematik informiert und mit der neuen Ministerin gebe es mehr Bewusstsein dafür, so Hoffmann.

Die Apothekerkammer Nordrhein führt immer wieder Verfahren gegen Versender, zuletzt traf man sich erneut vor dem Bundesgerichtshof. Doch der Fall wurde ans Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zurückverwiesen. Die Vorinstanz soll prüfen, ob Doc Morris im Jahr 2016 überhaupt rechtmäßig eine Apotheke war. Es gebe viele Anzeichen dafür, dass dies damals nicht der Fall war und der Versandhändler nicht auf der Länderliste hätte stehen dürfen. »Da hätten die Krankenkassen das Recht, alles zurückzutaxieren«, so Hoffmann. Einen Verhandlungstermin gibt es laut dem BAK-Chef noch nicht.

Mehr von Avoxa