Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Mehrgleisiges Reformpaket
-
Honorar-Poker und Reform-Hürden

Die Erhöhung des Fixums, die Verhandlungen mit den Krankenkassen, die PTA-Vertretung und der Versandhandel – es bleiben noch viele Reform-Baustellen für die ABDA-Spitze. BAK-Präsident Armin Hoffmann und DAV-Chef Hans-Peter Hubmann, gaben ein Update der Berufspolitik.
AutorKontaktPZ
Datum 30.03.2026  12:00 Uhr

In einer berufspolitischen Diskussion beim PZ-Management-Kongress tauschten sich Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), und Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), mit PZ-Chefredakteur Alexander Müller aus.

Die im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung festgelegte Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro wurde bislang nicht umgesetzt, obwohl Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mehrfach betont hat, dass die Erhöhung kommen wird. Die Apothekenproteste in Berlin, München, Düsseldorf und Hannover am 23. März sollten sie an ihr Versprechen erinnern. »Ein riesiges Dankeschön an alle, die am Montag bei den Demos in den vier Städten dabei waren und ihre Solidarität gezeigt haben«, so Hubmann zu Beginn der Diskussionsrunde.

»Die 9,50 Euro sollen in einer eigenen Verordnung kommen«, erklärte der DAV-Chef das aktuelle Gesetzgebungsverfahren. Er höre in Berliner Politkreisen, dass dies parallel zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) passieren soll. Aber noch sei unklar, wann die Neuregelung in Kraft treten werde. »Das kann Ende dieses Jahres sein oder auch erst nächstes Jahr. Das macht mich ein bisschen unruhig«, so Hubmann.

BAK-Präsident Hoffmann ist aber überzeugt, dass die Erhöhung des Fixums noch dieses Jahr kommen wird: »Die Regierung möchte, dass die Verhandlungslösung mit den Krankenkassen auf 9,50 Euro aufgebaut wird. Sobald die Verhandlungen beginnen, muss deshalb eigentlich diese Verordnung kommen.«

»Die Politik hat die Absicht, sowohl das ApoVWG als auch die Verordnungen zum gleichen Zeitpunkt zu verabschieden«, so Hubmann. Die erste Lesung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes fand am 27. Februar im Bundestag statt. Mitte April könnte es auch final beraten werden. Laut Hubmann gibt es jedoch fast täglich neue Signale aus der Politik, was die weiteren Entwicklungen angeht.

Anders sieht es in Brüssel aus, wo die Verordnung zur Notifikation liegt, mit der unter anderem die Verhandlungslösung und die Temperaturvorschriften für den Versandhandel umgesetzt werden sollen. »Bis jetzt sind die Signale aus Brüssel gut. Es scheint durchzulaufen«, so Hubmann. Da die in der Verordnung geplanten Änderungen den grenzüberschreitenden Versandhandel berühren, können die EU-Kommission und andere Mitgliedstaaten eine Stellungnahme abgeben. Die Mitgliedstaaten hätten sonst Änderungsvorschläge mitteilen müssen, was bislang nicht passiert sei, ergänzte Hoffmann.

pDL-Topf: »Dieses Geld kann man nicht per Verordnung umwidmen«

Auf die Frage, ob die Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro aus dem Topf der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) bezahlt werden könnte, der laut Hubmann aktuell bei rund 600 Millionen Euro liegt, entgegnete der DAV-Chef: »Solche Ideen sind zwar aufgetaucht, aber das sind Gedankenspiele einzelner Abgeordneter, die die 9,50 Euro zwar beibehalten, aber bereits nach einer Gegenfinanzierung suchen wollten.«

Eine solche Überlegung hatte zum Beispiel Ende Februar Georg Kippels (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), geäußert. Hubmann hält dagegen: »Dieses Geld kann man nicht einfach per Verordnung umwidmen. Es müsste gesetzlich geregelt werden, dass sie jetzt nicht mehr dafür zur Verfügung stehen würden, sondern für die Erstfinanzierung der 9,50 Euro verwendet werden würden.« Damit ließe sich aber schon zeitlich das Honorar nicht mehr per Verordnung erhöhen.

Auch das neue Medikationsmanagement, das nur auf ärztliche Verschreibung möglich sein soll, wurde angesprochen. »Bei den Dienstleistungen sind wir gerade noch am Kämpfen. Wir sind ziemlich sicher, dass das Medikationsmanagement gar nicht erst kommt, wenn es nur auf Verschreibung, also auf ärztliche Anregung, möglich ist«, so Hubmann.

Hoffmann ergänzte: »Es wäre verrückt, zu denken, dass ein Arzt, der gerade seine Verordnung neu aufstellt, diese sofort wieder vom Apotheker überprüfen lässt.« Laut dem BAK-Chef wollte das BMG mit dieser Regelung erreichen, dass die Ärzte- und die Apothekerschaft enger zusammenarbeiten. Das ließe sich aber auch anders erreichen, ist der BAK-Präsident überzeugt.

Verhandlungen mit den Krankenkassen

Mit dem ApoVWG sollen neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) eingeführt werden. Der DAV muss mit den Kassen auch über die Preise verhandeln. »Das wird kein Spaziergang. Der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) wird dafür kämpfen, dass die pDLs nicht gut vergütet werden«, so Hubmann. Als Beispiel nannte er das Impfen, bei dem die Apotheken kein höheres Honorar als die Ärzteschaft erhalten können. Zudem sei unsicher, ob die neuen pDL künftig vom bestehenden pDL-Topf finanziert werden oder wie ein normales Rezept über das Rechenzentrum abgerechnet werden.

Die Apothekerschaft sollte sich überlegen, wie sie vorgehen möchte, falls es zu einer langen Verzögerung durch die Krankenkasse bei der Finanzierung der neuen Aufgaben kommen sollte. »Es kann nicht sein, dass wir neue Leistungen, die von der Politik und dem Ministerium gewollt sind, durchführen sollen und dann auf die lange Bank geschoben werden«, sagte Hoffmann.

Hubmann stellte jedoch klar, dass er lieber ein Vierteljahr länger verhandeln würde, um die Wirtschaftlichkeit der neuen Dienstleistungen sicherzustellen, als einen vorzeitigen Kompromiss zu schließen. »Für uns gilt: Jede Dienstleistung soll auch ein Gewinn für die Apotheke sein und nicht nur eine Kostendeckung. Denn dann können wir auch darauf verzichten.«

Die nächste Verhandlung mit der Krankenkasse soll am 16. April stattfinden. Dabei soll über die Honorierung der Erstausstattung für Telemedizin sowie über die Dinge, die honoriert in die elektronische Patientenakte (ePA) eingetragen werden können, gesprochen werden. Im gleichen Zeitraum könnte voraussichtlich die Apothekenreform im Bundestag debattiert werden.

Versandhandel: »Wichtig, dass alle mit den gleichen Regeln arbeiten«

Zum Thema Temperaturkontrolle beim Versandhandel von Medikamenten sagte Hoffmann: »Es ist absolut wichtig, dass alle mit den gleichen Regeln arbeiten«, sowohl die Versandhändler als auch die Vor-Ort-Apotheken. Das große Problem für den BAK-Chef sind die Sanktionierung und Überprüfung dieser Regelungen. »Das Marketing der niederländischen Versandhändler, etwa Rabatte, Gewinnspiele und Zuzahlungsbefreiungen, ist nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) nicht erlaubt«, sagte Hoffmann und ergänzte: Verstöße würden aber nicht sanktioniert, weil der deutsche Staat dies in den Niederlanden nicht durchsetze.

»Das BMG weiß, dass es auf der Qualitätsebene und bei der Transportkontrolle aktiv werden muss«, so Hoffmann. Die Paritätische Stelle hat zu geringe Hebel. Sie wurde gemäß § 129 SGB V gemeinsam von DAV und GKV-Spitzenverband eingerichtet und kann Verstöße gegen den Rahmenvertrag ahnden sowie Geldstrafen oder sogar Ausschlüsse von der Versorgung verhängen.

»Das klingt toll, aber das Problem ist die Haftung. Die Zulässigkeit von Rabatten und Gutscheinen ist auf EU-Ebene noch nicht zu 100 Prozent geklärt. Sollte sich in fünf Jahren herausstellen, dass es auf EU-Ebene nicht unzulässig ist, würden die Versandhändler Schadensersatzanspruch geltend machen«, so Hubmann. Das Gesundheitsministerium sei über die Problematik informiert und mit der neuen Ministerin gebe es mehr Bewusstsein dafür, so Hoffmann.

Die Apothekerkammer Nordrhein führt immer wieder Verfahren gegen Versender, zuletzt traf man sich erneut vor dem Bundesgerichtshof. Doch der Fall wurde ans Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zurückverwiesen. Die Vorinstanz soll prüfen, ob Doc Morris im Jahr 2016 überhaupt rechtmäßig eine Apotheke war. Es gebe viele Anzeichen dafür, dass dies damals nicht der Fall war und der Versandhändler nicht auf der Länderliste hätte stehen dürfen. »Da hätten die Krankenkassen das Recht, alles zurückzutaxieren«, so Hoffmann. Einen Verhandlungstermin gibt es laut dem BAK-Chef noch nicht.

Mehr von Avoxa