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Studie aus Hamburg

Heparinisierung zeigt Erfolge bei Covid-19

Hamburger Pathologen hatten im Frühjahr 2020 entdeckt, dass viele Covid-19-Tote an einer Lungenembolie gestorben sind. Wie neue Daten zeigen, konnte diese Rate deutlich gesenkt werden, seit stationär behandelte Patienten heparinisiert werden. Des Weiteren zeigt die Untersuchung, dass die meisten verstorbenen Covid-19-Patienten nicht mit, sondern wirklich an der Viruserkrankung starben.
Daniela Hüttemann
18.02.2021  17:00 Uhr

Am 20. März 2020 verzeichnete die Stadt Hamburg ihren ersten Covid-19-Todesfall. Daraufhin startete am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ein einzigartiges Projekt: Bis zum 31. Dezember 2020 wurde alle Menschen, die mit einer Covid-19-Infektion verstorben sind, ob im Krankenhaus, im Pflegeheim oder zu Hause, mit Einverständnis der Angehörigen in der Rechtsmedizin des UKE untersucht, ob der Tod tatsächlich durch die Virusinfektion verursacht wurde und um mehr über die Erkrankung zu erfahren.

Bereits im Mai meldete das UKE, dass Covid-19 für eine Viruserkrankung zu ungewöhnlich vielen Krankheitsfällen mit Lungenembolien führt. »Damals stellten wir fest, dass vor allem Lungenveränderungen auftraten, es aber auch zu Sepsis und Multiorganversagen, begleitet von einer für Viren ungewöhnlich hohen Rate von Lungenembolien, kommt«, sagte heute Professor Dr. Benjamin Odruschka, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am UKE bei einer Pressekonferenz. Die Rate der Lungenembolien bei den Verstorbenen lag damals bei 33 Prozent. Davon sei ungefähr die Hälfte daran verstorben. Tiefe Beinvenenthrombosen waren bei 57 Prozent zu finden. Daraufhin wurden die bundesweit geltenden Leitlinien für die Behandlung von Covid-19-Patienten angepasst. Demnach erhalten alle stationär aufgenommenen Patienten nach individueller Risikoabschätzung eine Antikoagulation in Form einer intensivierten Heparin-Therapie. 

Dadurch konnte die Rate der Lungenembolien bei den an Covid-19-Verstorbenen von einem Drittel auf ein Viertel reduziert werden, so Ondruschka. »Zwar haben unsere Obduktionen der Verstorbenen gezeigt, dass die Covid-19-Erkrankten trotz der Gabe von Blutverdünnungsmitteln noch Blutgerinnsel in den Lungenschlagadern aufweisen konnten«, so der Rechtsmediziner. Diese seien jedoch eher peripher in der Lunge gelegen gewesen und nicht akut todesursächlich.

»In der statistischen Auswertung zeigten sich aber längere Überlebenszeiten seit der erfolgten Therapieumstellung. Das ist ein wichtiger Erfolg der gemeinsamen Forschung und unterstreicht die Bedeutung der Rechtsmedizin für die Lebenden«, betont Ondruschka und bedankte sich für die Einwilligung der Angehörigen. Jetzt bedürfe es noch weiterer Studien, die die Ergebnisse mit den Daten von überlebenden Intensivpatienten vergleichen.

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