Nach dem Urteil des Karlsruher Landgerichts könnte es in den Instanzen weitergehen, sodass der Fall am Ende wegen der grundsätzlichen Fragen am Bundesgerichtshof (BGH) landet. Geschäftsführer Bayer hatte schon im Vorfeld gesagt: »Wir wollen Rechtssicherheit.«
Vor wenigen Wochen hatte er zudem einen Ausbau des Angebots auf 30 Filialen angekündigt: Sowohl in ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein, in denen es vergleichsweise wenige Augenärzte gebe, als auch in Großstädten wolle dm schauen, wie das Angebot dort jeweils angenommen wird.
Außerdem hat das Unternehmen den Angaben nach an der Darstellung gefeilt, wie es Kundinnen und Kunden in den Filialen zeigt, dass sie dort ein Augenscreening machen können. »Das ist ja eine noch eher ungewohnte Dienstleistung in einem Drogeriemarkt«, sagte Bayer. Zwei Krankenkassen – eine private, eine gesetzliche – hätten das Angebot inzwischen aufgenommen und böten es ihren Beitragszahlern an.
Neben Augenscreenings hatte dm vor rund einem Jahr auch angefangen, in Pilotfilialen Haut- und Blutanalysen anzubieten. Die Analyse von Blutwerten sei im Moment ausgesetzt, habe sich aber als ein relevantes Angebot für Kundinnen und Kunden erwiesen, hatte Bayer vor einigen Wochen gesagt. »Das will dm stärker selbst in die Hand nehmen.« Bei Hautuntersuchungen gehe es vor allem darum, die Vermittlung an einen Online-Hautarzt zu verbessern.
Ferner kündigte Bayer an, das Angebot an Gesundheitsdienstleistungen noch in diesem Jahr auf den Bereich Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausweiten zu wollen.
Darüber hinaus sehen sich das Unternehmen und die Wettbewerbszentrale am 23. September wieder vor dem Karlsruher Landgericht. Dann soll es um die Online-Apotheke gehen, die dm kurz vor Weihnachten geöffnet hat.