In einigen dm-Filialen werden seit gut einem Jahr Gesundheitsdienstleistungen angeboten. Gegen das Augenscreening geht die Wettbewerbszentrale vor. Heute will das Landgericht Karlsruhe in der Sache verhandeln. / © Imago/Horst Galuschka
Ein Augenscreening für 14,95 Euro, während man eigentlich gerade Windeln, Make-up oder vegane Landjäger einkauft? Die Wettbewerbszentrale geht gegen das Angebot vor, das die Drogeriemarktkette dm seit gut einem Jahr in ausgewählten Filialen anbietet. Das Landgericht Karlsruhe will heute darüber verhandeln.
dm ist der Ansicht, dass das Angebot von Augenscreenings mittels eines Kooperationspartners nicht gegen geltendes Recht verstößt. An dem Prozess habe das Unternehmen hohes Interesse, sagte Sebastian Bayer, Geschäftsführer Marketing und Beschaffung. »Wir wollen Rechtssicherheit.« Bei einer Niederlage vor dem Landgericht wolle dm in die nächste Instanz gehen.
Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale verstößt das Angebot gegen verschiedene rechtliche Vorgaben, etwa gegen das Heilpraktikergesetz. Der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, verlangt unter anderem, dass dm in den Filialen kein Augenscreening zur Feststellung von Augenkrankheiten durch Menschen durchführen lässt, die keine Ärzte sind, und solche Angebote nicht bewirbt.
Die Wettbewerbszentrale möchte all das gerichtlich klären lassen, »da die Einhaltung medizinischer Standards ein relevanter Aspekt des Patientenschutzes ist«. Am Düsseldorfer Landgericht ist im November ein weiterer Prozess angesetzt. Dort geht es um den Kooperationspartner von dm.
Gestartet hatte dm das Angebot in acht Filialen, dort besteht es nach wie vor. Die Auswertung der Screenings erfolgt den Angaben nach mit Hilfe Künstlicher Intelligenz und ist ärztlich geprüft. Allerdings betont dm auf der entsprechenden Internetseite, das Screening ersetze keine medizinische Diagnose oder ärztliche Untersuchung.
Vor wenigen Wochen hatte Geschäftsführer Bayer einen Ausbau auf 30 Filialen angekündigt: Sowohl in ländlichen Regionen in Schleswig-Holstein, in denen es vergleichsweise wenige Augenärzte gebe, als auch in Großstädten wolle dm schauen, wie das Angebot dort jeweils angenommen wird.
Außerdem hat das Unternehmen den Angaben nach an der Darstellung gefeilt, wie es Kundinnen und Kunden in den Filialen zeigt, dass sie dort ein Augenscreening machen können. »Das ist ja eine noch eher ungewohnte Dienstleistung in einem Drogeriemarkt«, sagte Bayer.
Zahlen zur Nutzung nennt dm nicht. Das Angebot werde aber gut angenommen, wenngleich in dem Zusammenhang von einer langfristigeren Strategie die Rede ist. Zwei Krankenkassen – eine private, eine gesetzliche – hätten das Angebot inzwischen aufgenommen und böten es ihren Beitragszahlern an.