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Gericht prüft Augenscreening
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Gesundheitsgefahr durch dm-Angebote?

Der Rechtsstreit um die Augenscreenings bei dm steuert auf eine Grundsatzentscheidung zu. Das Landgericht Karlsruhe ließ erkennen, dass es das Angebot unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig halten könnte.
AutorKontaktdpa
Datum 09.09.2026  16:30 Uhr
Gesundheitsgefahr durch dm-Angebote?

Im Rechtsstreit um ein Augenscreening-Angebot der Drogeriemarktkette dm strebt die klagende Wettbewerbszentrale ein Gerichtsurteil an. Nur beim Vorwurf irreführender Werbung steht eine gütliche Einigung im Raum. Ob das Angebot generell zulässig ist, soll das Landgericht Karlsruhe in erster Instanz klären. Ein Urteil wird am 26. November erwartet.

Der Vorsitzende Richter Steffen Wesche machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass die Kammer nicht zu einer allzu formellen, aber zu einer verfassungskonformen Auslegung von verschiedenen rechtlichen Grundlagen tendiere. Demnach wäre das Angebot erlaubt, selbst wenn dm-Mitarbeitende und keine Ärzte die Screenings durchführen oder eines der Geräte gemäß Vorgaben eigentlich nur bei Augenärzten oder Optikern eingesetzt werden soll.

Wichtig für eine derartige Entscheidung sei, dass keine Gefahr für die Gesundheit bestehe, erklärte Wesche. »Da reichen keine Hinweise.«

Der dm-Geschäftsführer Marketing und Beschaffung, Sebastian Bayer, sagte nach der Verhandlung, es gehe um Grundsätzliches: »Nämlich die Frage, wie wir als Gesellschaft Gesundheit denken wollen, Gesundheitsvorsorge denken wollen.« Sowohl die Bedürfnisse der Kundschaft änderten sich als auch die technologischen Voraussetzungen, etwa durch Künstliche Intelligenz (KI).

3000 Screenings pro Monat

Gestartet hatte dm das Angebot für 14,95 Euro vor gut einem Jahr in acht Filialen, dort besteht es nach wie vor. Die Auswertung der Screenings erfolgt den Angaben nach mit Hilfe von KI und ist ärztlich geprüft. Allerdings betont dm auf der entsprechenden Internetseite, das Screening ersetze keine medizinische Diagnose oder ärztliche Untersuchung.

Laut Richter Wesche werden monatlich insgesamt rund 3000 Screenings durchgeführt. Täglich gebe es bei etwa 40 Teilnehmenden Hinweise auf eine Erkrankung.

Die Wettbewerbszentrale geht gegen das Angebot vor, »da die Einhaltung medizinischer Standards ein relevanter Aspekt des Patientenschutzes ist«. Am Düsseldorfer Landgericht ist im November ein weiterer Prozess angesetzt. Dort klagt der Verein, der unter anderem Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vertritt, gegen den Kooperationspartner von dm, der die Screenings verantwortet.

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