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BPhD

Geregelte Lernzeit im Praktischen Jahr

Mindestens 10 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit sollten Pharmazeuten im Praktikum vertraglich zum Lernen zur Verfügung stehen, fordert der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD).
Carolin Lang
22.06.2021  10:00 Uhr

Drittes Staatsexamen

Während des Praktischen Jahrs sollen praxisbegleitende Unterrichtsveranstaltungen (PBU) die theoretischen Grundlagen für das Praktikum in der Apotheke vermitteln. Daher hält der BPhD es für sinnvoll, den ersten Teil der PBU zu Beginn des dritten Ausbildungsabschnitts, nämlich innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Zweiten Staatsexamens, durchzuführen.

Zudem sollten die organisierenden Landesapothekerkammern das Format konzeptionell überdenken und zeitgemäß gestalten: Präsenzveranstaltungen sollten durch digitale Formate unterstützt werden. »Die Landesapothekerkammern sollen in dieser Thematik in den Dialog treten, um gemeinsam die bestmöglichen Formate zu finden«, so der BPhD.

Die Prüfung des Dritten Staatsexamens an sich sollte laut dem BPhD weiterhin eine mündliche Prüfung sein. Sie sei jedoch bundesweit frühestens zwei Wochen nach dem Ende des PJ anzusetzen, damit genügend Zeit zur Vorbereitung bleibe. »Sich neben einem Vollzeitjob auf die Prüfung vorzubereiten, ist für viele PhiP eine Herausforderung. Ebenso sollte niemand dazu gezwungen sein, den Urlaub ans Ende des PJ zu legen, um sich in dieser Zeit auf die Prüfung vorzubereiten.«

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