Geregelte Lernzeit im Praktischen Jahr |
Carolin Lang |
22.06.2021 10:00 Uhr |
Pharmazeuten im Praktikum sollte ein Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, in welchem sie sich in Ruhe ihrer Ausbildung widmen können, meint der BPhD. / Foto: Adobe Stock/Dragana Gordic
Als Interessenvertretung der Pharmaziestudierenden in Deutschland hat der BPhD nun ein Positionspapier zu den Rahmenbedingungen der Praktischen Ausbildung veröffentlicht, auf das er sich im Rahmen der 130. Bundesverbandstagung geeinigt hatte. Darin spricht sich der Verband unter anderem für eine dezidierte Lernzeit von mindestens 10 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit beziehungsweise einem halben Arbeitstag pro Woche für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) im Praktischen Jahr aus.
Der BPhD fordert die Apothekengewerkschaft Adexa und den Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) dazu auf, die Lernzeit für PhiP in die Gehaltstarifverträge aufzunehmen und zeitlich zu regeln. Die Lernzeit solle dabei unter anderem der Vertiefung beratungsrelevanter Themen sowie der Klärung von Fragen aus dem Arbeitsalltag dienen. Den PhiP solle ein Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, in welchem sie sich in Ruhe ihrer Ausbildung widmen können, so der BPhD. »Die Zeit könnte entweder für die individuelle Recherche genutzt werden oder für Ausbildungsgespräche.« Sie sei nicht für die Einarbeitung in die betrieblichen Abläufe gedacht, so der BPhD.
Ferner sollten Ausbildungsbetriebe kurze krankheitsbedingte Ausfallzeiten der PhiP nach Ansicht des BPhD weder mit Urlaubstagen verrechnen noch diese nacharbeiten lassen. Bislang besteht hier keine bundesweit einheitliche Vorgehensweise. »In den Augen des BPhD gefährden Ausfallzeiten durch Krankheit von weniger als zwei Wochen nicht den Ausbildungserfolg«, heißt es im Positionspapier.
Der BPhD ruft die Adexa und den ADA außerdem dazu auf, die Ausbildungsvergütung in den Gehaltstarifverträgen für PhiP zu erhöhen. Konkret solle sich die Vergütung in den ersten sechs Monaten mindestens an dem Niveau des jeweils gültigen Mindestlohns orientieren. Für PhiP, die länger als sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke ihr Praktikum ableisten, solle die Vergütung außerdem ab dem siebten Monat steigen. Ausgebildete PTA oder PKA sollten entsprechend des Tarifs der jeweiligen Berufsklasse vergütet werden.
Für eine Apotheke bedeute die Beschäftigung von PhiP zwar, Personal und Ressourcen in die Ausbildung zu investieren, jedoch zahle sich diese Investition bereits nach kurzer Zeit aus und das Team werde durch eine junge pharmazeutische Fachkraft verstärkt, begründet der BPhD seine Forderung. Nach spätestens drei Monaten seien PhiP in der Lage, die meisten Tätigkeiten selbstständig zu erledigen. Bei PhiP, die das komplette Praktische Jahr in der öffentlichen Apotheke verbringen, sei das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Apotheke sogar noch besser. Eine höhere Vergütung für PhiP, die beide Halbjahre in einer Apotheke verbringen, sei daher angebracht.