Gematik beschließt Kompromiss zur SMC-B-Ausgabe |
Benjamin Rohrer |
27.01.2022 15:30 Uhr |
Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat einen Beschluss zur SMC-B-Ausgabe erneuert. / Foto: imago images/Westend61
Der in den vergangenen Wochen entstandene Konflikt zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Gematik und auf der anderen Seite den Landesapothekerkammern zur Ausgabe der SMC-B-Karten könnte durch einen Kompromiss gelöst worden sein. Worum geht es im Detail? Damit sich Apotheken an die Telematik-Infrastruktur (TI) anbinden und zukünftig E-Rezepte beliefern oder E-Patientenakten einsehen können, benötigen sie unter anderem eine Institutionenkarte (SMC-B). Diese Karte dient dazu, sich in der TI als Apotheke zu identifizieren und somit einen Zugang zur Datenautobahn des Gesundheitswesens zu bekommen. Pro (Versand-)Apotheke gibt es eine SMC-B-Karte. Die Landesapothekerkammern sind gesetzlich damit beauftragt worden, jede Apotheke in Deutschland mit einer solchen Karte auszustatten. Diesem Auftrag sind die Kammern auch schon flächendeckend nachgekommen: Die meisten Apotheken in Deutschland verfügen bereits über eine solche Institutionenkarte.
Die niederländischen Versandkonzerne müssen nicht von den Kammern ausgestattet werden. Die Gematik selbst hatte Doc Morris und Co. die SMC-B-Karten ausgeteilt. Doch die Versender gaben sich damit nicht zufrieden. In den vergangenen Monaten sprachen sowohl die EU-Versender als auch die deutschen Versandapotheken im BMG vor und forderten, dass pro Apotheke bis zu acht Institutionenkarten ausgegeben werden können. Der Grund für diese Forderung: Die Versender verfügen im Internet über mehrere Webshops mit unterschiedlichen Domains. Im Apothekenverzeichnis der E-Rezept-App der Gematik sollen alle diese Adressen separat aufgeführt werden, wünschten sich die Versender. Die Gematik-Gesellschafterversammlung kam diesem Wunsch Anfang November nach und beauftragte die Landesapothekerkammern mit ihrem Beschluss damit, den (Versand-)Apotheken auf Nachfrage ab Jahresbeginn 2021 bis zu acht solcher Karten auszugeben. Zur Erinnerung: Zu der Versammlung gehören neben den Krankenkassen die Ärzte, Zahnärzte und auch die Apotheker. Allerdings verfügt das BMG in dem Gremium über eine 51-Prozent-Mehrheit. Und dem Vernehmen nach wurde die SMC-B-Entscheidung auch ausschließlich mit den Stimmen des BMG gefällt.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.