G-BA berät über 89 neue Anträge |
G-BA-Chef Professor Josef Hecken nennt die hohe Nachfrage bei Fördermitteln aus dem Innovationsfonds »ein starkes Signal an die Politik«. / Foto: G-BA
Innovationsausschuss und Expertenbeirat begutachten demnach nun die eingereichten Projektanträge. Die Entscheidung, welche Projekte eine finanzielle Förderung aus dem Fonds erhalten, fällt voraussichtlich im Herbst 2019. Das gilt auch für die bereits im Februar eingegangenen 197 Anträge im Bereich Versorgungsforschung.
»Der für den Bereich der Versorgungsforschung bereits konstatierte ungebrochene Bedarf an Fördermitteln aus dem Innovationsfonds zeigt sich auch bei den neuen Versorgungsformen«, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Professor Josef Hecken, in Berlin. Noch ist die Fortführung des Innovationsfonds bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Die konstant hohe Nachfrage zeige jedoch, dass es eine Vielzahl von innovativen Projekten gebe, die das Potenzial haben, die medizinische Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verbessern. »Das ist ein weiteres, sehr wichtiges Signal in Richtung Politik«, betonte der G-BA-Chef.
Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hatte der G-BA den Auftrag erhalten, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, zu fördern. Übergeordnetes Ziel ist es, die Versorgung gesetzlich Versicherter in Deutschland qualitativ weiterzuentwickeln.
Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck den sogenannten Innovationsfonds aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. Davon sind jährlich 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen. Die Mittel für den Fonds werden von den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen.