»Für die Apotheker wird sich bald eine Weiche stellen« |
PZ: Für die Apotheker ist Zur Rose alles andere als »neutral«. Worauf basieren Ihre Hoffnungen, dass es im Markt überhaupt Apotheken geben wird, die mit Doc Morris und der Teleclinic zusammenarbeiten wollen?
Jünger: Ich bin mir sicher, dass es heute genügend Apotheken gibt, die die Zeichen der Zeit erkennen und neue Kooperationen zulassen. Für die Apotheker wird sich bald eine Weiche stellen: Entweder sie werden sich gegen digitale Versorgungsmodelle stemmen oder sie sind bereit, in innovativen Kooperationen mit anderen Partnern die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Es ist doch klar, dass mit dem E-Rezept eine Automatisierung bestimmter Prozesse einhergeht. Der Versandanteil wird steigen. Ich würde es begrüßen, wenn die Apotheker sich öffnen und sich diesem Wandel nicht entgegenstellen. Aber diese Haltung liegt nicht nur bei den Apothekern vor. Das haben wir auch im Übernahmeprozess gemerkt.
PZ: Wie meinen Sie das?
Jünger: In Deutschland ist die Bereitschaft weiterhin viel zu gering, in innovative Konzepte aus dem Bereich Digital Health zu investieren. Das liegt einerseits daran, dass es viel zu wenig Wagniskapital gibt. Andererseits schreckt der extrem regulierte deutsche Markt viele Investoren ab. Das liegt aber auch am »Mindset« vieler Marktteilnehmer, die sich vor Veränderungen noch zu sehr fürchten. Erst ab einer Größe, die wir mit der Teleclinic erreicht hatten, kommen dann strategische Investoren oder privates Beteiligungskapital (Private Equity) ins Spiel und damit wird die Finanzierung leichter.
PZ: Eine weitere Kritik aus dem Markt an den Online-Arztpraxen ist ja, dass es oftmals möglich ist, ein Rezept nur nach dem Ausfüllen eines Fragebogens zu erhalten. Ist das auch bei Ihnen so?
Jünger: Auch dies ist ein Vorurteil. Unsere Online-Beratungen sind inzwischen vollumfänglich über die GKV abrechenbar. Und da gilt für uns die Vorgabe, dass die Beratung GKV-Versicherter nur erfolgen darf, wenn ein Arzt per Video zugeschaltet wird. Sollte der Arzt einem GKV-Versicherten ein Arzneimittel verordnen wollen, muss er sich also vorher mit ihm per Video in Verbindung gesetzt haben. Bei Privatversicherten sind die Regelungen etwas anders. Hier gibt es beispielsweise bei der Ausstellung von Folgerezepten die Möglichkeit, einen Fragebogen auszufüllen. Aber auch hier erfolgt die Verordnung nur, wenn ein Arzt sich die Angaben des Patienten vorher angeschaut hat.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.