Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) fordert eine gesetzliche Ausnahmeregelung, die es Arztpraxen ermöglicht, Patientinnen und Patienten in medizinischen Akutfällen direkt mit dringend benötigten Arzneimitteln zu versorgen. / © Shutterstock/fizkes
Der SpiFa, der Dachverband der fachärztlichen Berufsverbände, spricht von einem »ernst zu nehmenden Versorgungsproblem« und fordert die Bundesregierung auf, die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in medizinisch begründeten Akutfällen unmittelbar gesetzlich zu ermöglichen. Hintergrund sind zunehmende Versorgungslücken, insbesondere im ländlichen Raum. Laut dem Verband gibt es in einzelnen Regionen keine Apotheke mehr vor Ort, »sehr wohl aber noch haus- und fachärztliche Praxen«.
Dabei betont der SpiFa ausdrücklich, dass es nicht um eine Verlagerung der regulären Arzneimittelversorgung aus den Apotheken in die Arztpraxen geht. Die flächendeckende Versorgung durch öffentliche Apotheken bleibe ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesundheitswesens. »Wo diese Versorgung jedoch faktisch nicht mehr gewährleistet werden kann, muss der Gesetzgeber pragmatische Lösungen schaffen«, so der Verband, der darauf verweist, dass andere europäische Staaten solche Regelungen bereits umsetzen.
»Wenn die nächste Apotheke viele Kilometer entfernt ist, darf ein dringend benötigtes Antibiotikum, Schmerzmittel oder Asthmaspray nicht an der Entfernung scheitern«, sagt der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dirk Heinrich.
»Eine gute Gesundheitsversorgung endet nicht mit dem Rezeptblock. Sie endet erst, wenn die notwendige Therapie beginnen kann«, sagt Heinrich und fügt hinzu: »Gesundheitspolitik muss sich an der Lebenswirklichkeit der Patientinnen und Patienten orientieren – nicht an überholten Sektorengrenzen.«
Bereits Ende Juni forderte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, im neuen PZ-Talkformat »Alex’ Doppelte Dosis« das Dispensierrecht für die Ärzteschaft.