| Alexandra Amanatidou |
| 04.09.2026 16:00 Uhr |
Der Verband Pro Generika spricht von einem »Meilenstein« im EuGH-Verfahren Polens gegen die Kommunalabwasserrichtlinie. / © Imago/imagebroker
Gemäß der Kommunalabwasserrichtlinie muss in Klärwerken eine vierte Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen eingeführt werden. Die Finanzierung dieser Stufe soll über die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) der Pharma- und Kosmetikindustrie erfolgen. Konkret sollen diese mindestens 80 Prozent der Kosten für den Bau und den Betrieb der vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen tragen.
Die besagte Abwasserrichtlinie ist bereits seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden. Dennoch hatte im März 2025 Polen gegen diese erweiterte Herstellerverantwortung Klage eingereicht. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat hätten demnach mit der Regelung gegen das Verursacherprinzip und den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.
Nun schlägt auch Juliane Kokott, deutsche Juristin und Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, vor, die Herstellerverantwortung für nichtig zu erklären. Eine Generalanwältin ist ein unabhängiges Mitglied des Gerichts und unterstützt die Richter durch rechtliche Gutachten und Entscheidungsempfehlungen. Zwar hat ihr Beschluss für die Richter keine Bindungswirkung, jedoch wird in der Mehrheit der Fälle der Empfehlung der Generalanwälte gefolgt.
In einer Pressemitteilung spricht der Verband Pro Generika von einem »Meilenstein« im Verfahren. »Wenn die Generalanwältin die Klage Polens stützt, ist das ein deutliches Signal: KARL beruht auf einer problematischen Grundlage«, sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika und fügt hinzu: »Wer bezahlbare Arzneimittel zusätzlich mit massiven Abgaben belastet, gefährdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Europa.«
Seit Monaten beklagt der Verband, dass die Finanzierung der vierten Klärstufe die Generika-Industrie existenzbedrohend treffen und die Arzneimittelsicherheit gefährden werde. Demnach würde KARL vor allem »hochvolumige, margenschwache Arzneimittel« wie das Generikum Metformin treffen. Zudem fordert der Verband einen sofortigen Umsetzungsstopp der Richtlinie.
Auch Pharma Deutschland begrüßt die Entscheidung der Generalanwältin. »Die Schlussanträge sind ein wichtiges Signal für Rechtsstaatlichkeit und eine ausgewogene Lastenverteilung«, sagt Dorothee Brakmann, die Hauptgeschäftsführerin des Verbands. »Kosten für den Ausbau der Abwasserbehandlung dürfen nicht pauschal einzelnen Branchen zugewiesen werden, wenn die Auswahl und Ausgestaltung der Finanzierungspflicht unionsrechtlichen Maßstäben nicht standhalten.«
Die Pharmaindustrie argumentiert, dass die Europäische Union die jährlichen Kosten falsch kalkuliert habe. Während die EU europaweit von 1,5 Milliarden Euro ausgeht, spricht das Umweltbundesamt laut Pro Generika allein für Deutschland von etwa einer Milliarde Euro pro Jahr. »Die wirtschaftlichen Folgen der Richtlinie wurden massiv unterschätzt«, so der Verband.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser und Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation vertritt, warnt hingegen in einer Pressemitteilung, dass ohne eine »verursachergerechte Finanzierung« die Einführung der vierten Reinigungsstufe auf Dauer kaum möglich sein werde. »Eines muss klar sein: Die Alternative zur erweiterten Herstellerverantwortung kann nicht darin bestehen, die Kosten der Viertbehandlung den Verbraucherinnen und Verbraucher sowie mittelständischen Firmen über höhere Abwassergebühren aufzubürden«, so der VKU, der die Kosten für die Gebührenzahlerinnen und -zahler auf neun Milliarden Euro berechnet.
Denn auch wenn die Pharma- und Kosmetikbranche die Kosten nicht tragen würde, bleibt die Verpflichtung zum Ausbau der vierten Reinigungsstufe bestehen, warnt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen.
Der Geschäftsführer der Lobbyorganisation der Wasser- und Abwasserentsorger »Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft (AöW)«, Durmuş Ünlü, schreibt auf LinkedIn, dass die Herstellerverantwortung damit nicht grundsätzlich erledigt sei. »Der EU-Gesetzgeber müsste vielmehr neu prüfen, welche Hersteller einbezogen werden und wie weit ihre Verantwortung reichen soll – auf einer belastbaren Datengrundlage und ohne offensichtliche Beurteilungsfehler.«