Der Irish Pharmaceutical Healthcare Association (IPHA) und der Alliance for Medicines for Ireland (MFI) hatten gegen die geplante nationale Umsetzung von KARL in irisches Recht geklagt. / © Imago/imagebroker
Die Verbände Irish Pharmaceutical Healthcare Association (IPHA) und Alliance for Medicines for Ireland (MFI) hatten gegen die geplante nationale Umsetzung von KARL in irisches Recht geklagt. Besagte Abwasserrichtlinie ist bereits seit dem 1. Januar 2025 in Kraft und muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umgesetzt werden.
Zentrales Element der Richtlinie ist die Einführung einer vierten Reinigungsstufe in Klärwerken zur Entfernung von Mikroschadstoffen. Diese wird über die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) der Pharma- und Kosmetikindustrie finanziert. Konkret sollen sie mindestens 80 Prozent der Kosten für den Bau und den Betrieb der vierten Reinigungsstufe in kommunalen Kläranlagen tragen.
Die irischen Kläger argumentieren, dass die Richtlinie gegen grundlegende Prinzipien des EU-Rechts verstößt. Konkret kritisieren sie, dass alle Humanarzneimittel pauschal in die Kostenverantwortung einbezogen werden und die Besonderheiten der Pharmabranche außer Acht gelassen werden. Zuvor hatte bereits der Mitgliedstaat Polen eine Nichtigkeitsklage gegen KARL eingereicht.
»Die Entscheidung des irischen High Court ist ein deutliches Signal, dass die Kommunalabwasserrichtlinie in ihrer jetzigen Form rechtlich und politisch auf wackligen Füßen steht«, sagt Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland laut einer Pressemitteilung des Verbands. »Der Druck auf die EU-Kommission, die schweren Webfehler der Richtlinie zur Kenntnis zu nehmen und zu korrigieren wächst damit weiter.«
Tatsächlich wehren sich die Pharmaunternehmen bereits seit Monaten vehement gegen die geänderte Richtlinie. Sie warnen vor einer Schwächung der Branche und vor Arzneimittelengpässen. Zahlreiche EU-Pharmaunternehmen – darunter sieben aus Deutschland – haben Anfang des Monats beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel eingelegt, um die Anwendung auf Humanarzneimittel prüfen zu lassen.
Auch im Europäischen Parlament regt sich Widerstand gegen die Richtlinie. So befürchtet das Parteienbündnis Europäische Volkspartei (EVP), dass die Umsetzung der Regelung zum Abbau der Generika-Industrie führen könnte.
Anders sieht es das Parteibündnis Die Grünen/Europäische Freie Allianz. So teilte die EU-Abgeordnete Jutta Paulus (Grüne) kürzlich mit, dass die Richtlinie nicht nur für in der EU produzierende Pharmaunternehmen, sondern für alle Inverkehrbringer gelte, also auch für diejenigen, die Medikamente auf dem Unionsmarkt bereitstellen. Das Argument, die Produktion in Europa sei dadurch gefährdet, ist somit laut der approbierten Apothekerin nicht zutreffend.
Auch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bezeichnet KARL als einen »Meilenstein für den Gewässerschutz und eine deutliche Verbesserung für den Schutz von Mensch und Natur.«