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Umstrittene Abwasserrichtlinie KARL
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EuGH-Generalanwältin lehnt Pharma-Verantwortung ab

In ihrem Schlussantrag hat die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Herstellerverantwortung für die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) abgelehnt. Während die Pharmaindustrie von einem »Meilenstein« spricht, sehen die Kommunen darin ein »enttäuschendes Signal«. Sie warnen, dass die Einführung der vierten Reinigungsstufe ohne eine »verursachergerechte Finanzierung« kaum möglich sein wird.
AutorKontaktAlexandra Amanatidou
Datum 04.09.2026  16:00 Uhr
Kommunen warnen vor Kosten für die Gebührenzahler

Kommunen warnen vor Kosten für die Gebührenzahler

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser und Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation vertritt, warnt hingegen in einer Pressemitteilung, dass ohne eine »verursachergerechte Finanzierung« die Einführung der vierten Reinigungsstufe auf Dauer kaum möglich sein werde. »Eines muss klar sein: Die Alternative zur erweiterten Herstellerverantwortung kann nicht darin bestehen, die Kosten der Viertbehandlung den Verbraucherinnen und Verbraucher sowie mittelständischen Firmen über höhere Abwassergebühren aufzubürden«, so der VKU, der die Kosten für die Gebührenzahlerinnen und -zahler auf neun Milliarden Euro berechnet.

Denn auch wenn die Pharma- und Kosmetikbranche die Kosten nicht tragen würde, bleibt die Verpflichtung zum Ausbau der vierten Reinigungsstufe bestehen, warnt der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen.

Der Geschäftsführer der Lobbyorganisation der Wasser- und Abwasserentsorger »Allianz für öffentliche Wasserwirtschaft (AöW)«, Durmuş Ünlü, schreibt auf LinkedIn, dass die Herstellerverantwortung damit nicht grundsätzlich erledigt sei. »Der EU-Gesetzgeber müsste vielmehr neu prüfen, welche Hersteller einbezogen werden und wie weit ihre Verantwortung reichen soll – auf einer belastbaren Datengrundlage und ohne offensichtliche Beurteilungsfehler.«

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