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Brüssel
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EU rügt Deutschland wegen unmoderner Apothekerausbildung

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der Staat habe es versäumt, Maßnahmen zur Umsetzung einer Richtlinie zur Ausbildung von Apothekerinnen und Apothekern Brüssel mitzuteilen.
AutorKontaktPZ
Datum 28.05.2026  16:30 Uhr

Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Laut einer Pressemitteilung der Kommission hat es Deutschland zusammen mit sieben anderen Ländern versäumt, Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/782 mitzuteilen. Die Umsetzungsfrist endete demnach am 4. März 2026.

Mit der Richtlinie werden die Mindestanforderungen an die Ausbildung unter anderem der Apothekerinnen und Apotheker aktualisiert, um sie »an den allgemein anerkannten wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen«, so die EU. Durch die Aktualisierung sollen auf EU-Ebene neue Anforderungen eingeführt oder bestehende weiterentwickelt werden. Dies betrifft Bereiche wie elektronische Gesundheitsdienste, digitale Technologien, Immunologie, Biopharmazie, Biotechnologie, Genetik und Pharmakogenomik.

Neben Deutschland haben auch Dänemark, Griechenland, Kroatien, Zypern, Malta, Österreich und Portugal es versäumt, der Kommission ihre Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der neuen Vorschriften in nationales Recht mitzuteilen.

»Die Kommission übermittelt daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten, die nun binnen zwei Monaten darauf reagieren, die Umsetzung der Richtlinie abschließen und der Kommission die entsprechenden Maßnahmen mitteilen müssen«, so die Kommission. Andernfalls könne die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Länder zu richten.

Die Richtlinie betrifft auch die Ausbildung der Berufe der Krankenschwester beziehungsweise des Krankenpflegers für allgemeine Pflege sowie die von Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Novellierung der Approbationsordnung nach der Apothekenreform?

In Deutschland ist die Novellierung der Approbationsordnung seit Jahren überfällig. Die aktuelle Approbationsordnung ist auf dem Stand von vor 25 Jahren. Zwar liegt seit vierJahren ein hart errungener Kompromissvorschlag von Apothekenseite vor, doch hat sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) immer noch nicht damit befasst.

Die ausbleibende Novellierung war auch kurz Thema in der Diskussionsrunde bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe am gestrigen Mittwoch in Münster. Wie Hannes Müller vom AKWL- und BAK-Vorstand berichtete, hoffe man auf einen Termin mit dem BMG, wenn die Apothekenreform abgeschlossen ist.

Angesichts der neuen Kompetenzen und Aufgaben dürfte der vor einigen Jahren von der Apothekerschaft erarbeitete Vorschlag jedoch vorher noch ein Update benötigen. Er war von einem Runden Tisch unter Beteiligung der Hochschulprofessorinnen, Hochschulprofessoren, der Studierenden und weiteren unterschiedlichen Interessenvertretungen der Apothekerschaft vor vier Jahren erarbeitet worden.

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