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Stellungnahme
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EU-Kommission findet Versandkontrollen übertrieben

Die EU-Kommission findet die von der deutschen Bundesregierung geplanten Verschärfungen für den Versandhandel übertrieben. Eine lückenlose Überwachung der Lieferketten sei unverhältnismäßig, heißt es in der Stellungnahme aus Brüssel.
AutorAlexander Müller
Datum 24.04.2026  10:26 Uhr

Lieferanten müssen Qualität gewährleisten

Die EU-Kommission erkennt zwar an, dass die Paketdienstleister ebenfalls einen zuverlässigen Transport »gemäß den in den Packungsbeilagen der Arzneimittel festgelegten Temperaturbedingungen« und den Vorgaben des Versenders gewährleisten müssen, »doch scheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen weit über das erforderliche Maß hinauszugehen«. Denn verantwortlich sei letztlich der Versender, nicht der Paketdienstleister.

Zweck des Entwurfs aus Deutschland sei der Schutz der öffentlichen Gesundheit. Mitgliedstaaten dürften jedoch nur dann Bedingungen für den Einzelhandelsvertrieb von Arzneimitteln festlegen, wenn diese verhältnismäßig sind, also »geeignet, erforderlich und angemessen«. Und hier schießt die deutsche Regierung aus Sicht der EU-Kommission über das Ziel hinaus.

Es könne nicht erwartet werden, dass ein Transportunternehmer die Temperatur für jede einzelne Packung eines Arzneimittels überwacht und aufzeichnet, heißt es in der Stellungnahme. Zu möglichen weniger aufwendigen Maßnahmen zählt die Kommission »die Überprüfung der Transportwege vor Aufnahme der Tätigkeit, das Ausschließen sämtlicher Sendungen, die Temperaturen unter 8 Grad oder über 25 Grad ausgesetzt waren, sowie die Verpflichtung zur Klimatisierung der Fahrzeuge«. Auch sollten die Logistikdienstleister ihre Mitarbeiter angemessen schulen, wie sie im Falle einer Temperaturabweichung während des Transports von Arzneimitteln reagieren müssen.

»Zweifel an der Verhältnismäßigkeit«

Es blieben aber »Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahme«. Denn bei jährlich geschätzt 70 bis 80 Millionen versandten Paketen gebe es »keine Belege für Probleme mit der Qualität«, so die EU-Kommission. Tatsächlich gab es wiederholt Testkäufe, die das Gegenteil belegten.

Die EU-Kommission sieht aber den freien Verkehr von Arzneimitteln aus anderen Mitgliedstaaten in Gefahr, wenn Versender verpflichtet würden, ein kostspieliges, spezialisiertes Zustellregime für sämtliche Arzneimittel einzurichten.

Aufgrund der Stellungnahme der EU-Kommission verlängert sich das Notifizierungsverfahren und läuft nun bis zum 14. Juli 2026. Sollte die deutsche Regierung den Wortlaut des Entwurfs dennoch annehmen, könne die Kommission gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ein Verfahren einleiten, ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren.

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