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BPhD zu Änderungen der AAppO
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Erst anpassen, dann novellieren

Die Pharmaziestudierenden in Deutschland gehen die  geplanten Regelungen zur Anpassung der Approbationsordnung nicht weit genug. Sie fordern Nachbesserungen, setzen grundsätzlich aber nach wie vor auf eine komplette Novellierung. Das unterstreicht der Bundesverband (BPhD) in einer Stellungnahme.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 08.07.2026  14:30 Uhr

PTA im Studium

Aus Sicht der Studierenden verpasst der Entwurf zudem die Chance, das Studium für PTA attraktiver zu gestalten. Dies könne durch die zeitliche Verkürzung des Praktischen Jahres (PJ) in der öffentlichen Apotheke sowie die Anrechnung von universitären Leistungen, wie dem Arzneiformenlehre- und Teedrogen-Praktikum oder dem Kürzen von Praktika zur qualitativen und quantitativen Analytik, erfolgen, so der Vorschlag.

Was die in der Verordnung geplante Möglichkeit eines PJ in Teilzeit betrifft, so begrüßt der BPhD, dass ein Absolvieren der praktischen Ausbildung »in Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit« unter entsprechender Verlängerung des Ausbildungszeitraums nach § 4 Absatz 1 ermöglicht werden soll. Jedoch hält der Verband eine weitere Flexibilisierung dieser Regel für erstrebenswert, »um auf alle Lebensumstände, wie beispielsweise chronische Erkrankungen, die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen, eingehen zu können«.

Fehltage durch Krankheit

Die neu angedachte Einräumung von zehn Fehltagen pro Ausbildungsabschnitt sehen die Pharmaziestudierenden positiv, regen aber eine Aufstockung auf zwölf Tage an, da viele Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum (PhiPs) in der öffentlichen Apotheke eine sechs-Tage-Woche ableisten.

Die vorgesehene Pflicht zur Wiederholung ganzer Ausbildungsabschnitte, sobald man die anrechenbaren Fehlzeiten überschreitet, ist für den BPhD »keine Option«. Er spricht sich stattdessen dafür aus, den Ausbildungszeitraum entsprechend zu verlängern.

Übergangszeit zum Erhalt der Approbation

Und auch bei der Übergangszeit zum Erhalt der Approbation hat der BPhD Nachbesserungsbedarf. Derzeit ist vorgesehen, dass Entscheidungen über den Antrag auf Erteilung der Approbation kurzfristig, aber spätestens drei Monate nach Vorlage der vom Antragsteller vorzulegenden Unterlagen getroffen werden. Dies ließe angehenden Apothekerinnen und Apothekern für bis zu drei Monate keinen Raum, pharmazeutischen Tätigkeiten nachzugehen. Der Gesetzgeber solle hier eine einheitliche Regelung für diese Übergangszeit finden, um pharmazeutisches Arbeiten nach bestandener Prüfung unverzüglich zu ermöglichen.

Grundsätzlich betont der Verband, die geplanten Änderungen sollten nur als Startschuss für eine grundlegende Novellierung der Approbationsordnung gesehen werden. »Das Pharmaziestudium muss zukunftsorientiert gestaltet werden und dabei studierbar bleiben.« Zuletzt hatten die Pharmaziestudierenden bei der 140. Verbandstagung des BPhD ihre Forderung bekräftigt: »Unser Studium braucht ein Update«.

Darüber hinaus besteht aus Sicht der Studierenden auch erheblicher Optimierungsbedarf bei der Organisation der Pharmazeutischen Prüfungen. Diese Forderung hatten sie in einem offenen Brief bekräftigt.

 

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