| Ev Tebroke |
| 08.07.2026 14:30 Uhr |
Gut, aber nicht genug: Mit der geplanten »Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in
Heilberufen« sind auch Anpassungen der Approbationsordnung vorgesehen. Die Pharmaziestudierenden setzen weiter auf eine komplette Novellierung. / © Adobe Stock/NDABCREATIVITY
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, hat die Bundesregierung ein Gesetz zur schnelleren Anerkennung von Berufsabschlüssen in Heilberufen beschlossen. Mit dem am 27. März vom Bundestag verabschiedeten Gesetz ergeben sich auch Anpassungen im Apothekerberuf. Die Umsetzung der im Gesetz angelegten Änderungen wird nun per Verordnung geregelt.
Diese beinhaltet unter anderem auch Anpassungen der Approbationsordnung für Apothekerinnen und Apotheker (AAppO). Den Pharmaziestudierenden gehen die darin angedachten Änderungen aber nicht weit genug. Sie fordern nach wie vor eine vollständige Novellierung der Approbationsordnung.
»Auch wenn einige längst notwendige Änderungen nun aufgegriffen wurden, kann diese Anpassung der AAppO aus Sicht des Bundesverbands der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) die vollständige Novellierung nicht ersetzen«, unterstreicht der BPhD heute in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf.
So sehe die Verordnung etwa eine Umbenennung einiger Stoffgebiete vor, um den Vorgaben der Richtlinie Folge zu leisten. Die Änderungen erfolgten dabei ohne inhaltliche Anpassungen in den aktuellen Stoffgebieten. Dies sei eine vertane Chance, so der BPhD. »Die AAppO braucht nicht nur neue Bezeichnungen für ihre Stoffgebiete, sondern grundlegende inhaltliche Veränderungen.«
Der BPhD fordert unter anderem, die nasschemischen Analysemethoden auf die praxisrelevanten Methoden zu reduzieren, um die Zeit zugunsten der instrumentellen Analytik zu nutzen. Außerdem solle eine stärkere Vermittlung ethischer Fragestellungen im Rahmen der Geschichte der Pharmazie stattfinden.
Ein Fokus soll zudem auf Mikrobiologie, Biochemie, Anatomie und Physiologie sowie die Vernetzung der Lehrinhalte aus Biopharmazie, Pharmazeutischen Technologie, Pharmakologie und Klinischen Pharmazie gelegt werden.
Die Anpassung der Inhalte der pharmazeutischen Biologie im Hauptstudium zugunsten neuer biogener Arzneimittel sei längst überfällig. Dabei sollten insbesondere gentechnisch hergestellte Arzneimittel und die Immunologie einen größeren Stellenwert erhalten und der klassischen Phytochemie hingegen weniger Zeit beigemessen werden.
Um diese Änderungen umzusetzen, ist es aus Sicht des BPhD notwendig, die Stunden des Hauptstudiums gleichmäßig (jeweils 20 Prozent der Stunden) auf die fünf Prüfungsfächer des zweiten Staatexamens zu verteilen. Darüber hinaus fordert der BPhD eine verbindliche Verankerung eines Nationalen kompetenzorientierten Lernzielkatalogs Pharmazie in der AAppO, »damit Studierende nicht nur Inhalte lernen, sondern über die gesamte pharmazeutische Ausbildung hinweg die für die Berufsausübung notwendigen Kompetenzen erlernen«.
Aus Sicht der Studierenden verpasst der Entwurf zudem die Chance, das Studium für PTA attraktiver zu gestalten. Dies könne durch die zeitliche Verkürzung des Praktischen Jahres (PJ) in der öffentlichen Apotheke sowie die Anrechnung von universitären Leistungen, wie dem Arzneiformenlehre- und Teedrogen-Praktikum oder dem Kürzen von Praktika zur qualitativen und quantitativen Analytik, erfolgen, so der Vorschlag.
Was die in der Verordnung geplante Möglichkeit eines PJ in Teilzeit betrifft, so begrüßt der BPhD, dass ein Absolvieren der praktischen Ausbildung »in Teilzeit mit 50 oder 75 Prozent der wöchentlichen Ausbildungszeit« unter entsprechender Verlängerung des Ausbildungszeitraums nach § 4 Absatz 1 ermöglicht werden soll. Jedoch hält der Verband eine weitere Flexibilisierung dieser Regel für erstrebenswert, »um auf alle Lebensumstände, wie beispielsweise chronische Erkrankungen, die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen, eingehen zu können«.
Die neu angedachte Einräumung von zehn Fehltagen pro Ausbildungsabschnitt sehen die Pharmaziestudierenden positiv, regen aber eine Aufstockung auf zwölf Tage an, da viele Pharmazeutinnen und Pharmazeuten im Praktikum (PhiPs) in der öffentlichen Apotheke eine sechs-Tage-Woche ableisten.
Die vorgesehene Pflicht zur Wiederholung ganzer Ausbildungsabschnitte, sobald man die anrechenbaren Fehlzeiten überschreitet, ist für den BPhD »keine Option«. Er spricht sich stattdessen dafür aus, den Ausbildungszeitraum entsprechend zu verlängern.
Und auch bei der Übergangszeit zum Erhalt der Approbation hat der BPhD Nachbesserungsbedarf. Derzeit ist vorgesehen, dass Entscheidungen über den Antrag auf Erteilung der Approbation kurzfristig, aber spätestens drei Monate nach Vorlage der vom Antragsteller vorzulegenden Unterlagen getroffen werden. Dies ließe angehenden Apothekerinnen und Apothekern für bis zu drei Monate keinen Raum, pharmazeutischen Tätigkeiten nachzugehen. Der Gesetzgeber solle hier eine einheitliche Regelung für diese Übergangszeit finden, um pharmazeutisches Arbeiten nach bestandener Prüfung unverzüglich zu ermöglichen.
Grundsätzlich betont der Verband, die geplanten Änderungen sollten nur als Startschuss für eine grundlegende Novellierung der Approbationsordnung gesehen werden. »Das Pharmaziestudium muss zukunftsorientiert gestaltet werden und dabei studierbar bleiben.« Zuletzt hatten die Pharmaziestudierenden bei der 140. Verbandstagung des BPhD ihre Forderung bekräftigt: »Unser Studium braucht ein Update«.
Darüber hinaus besteht aus Sicht der Studierenden auch erheblicher Optimierungsbedarf bei der Organisation der Pharmazeutischen Prüfungen. Diese Forderung hatten sie in einem offenen Brief bekräftigt.