Entlastung bei der Alarmbearbeitung |
Jennifer Evans |
31.03.2023 10:00 Uhr |
Prozesse verschmelzen: Mit einer Rückbuchung setzt das Securpharm-System nun automatisch jene Alarme auf den Status »gelöst«, die aufgrund von doppelten Ausbuchungen entstanden sind. / Foto: Imago Images/Shotshop
Die Arbeit mit dem Securpharm-System wird immer leichter. Bislang war nach Zurückbuchung der Packung ein weiterer Arbeitsschritt nötig, wenn die Apotheke einen Alarm schließen wollte. Und zwar die Bestätigung durch einen Alarm-Statuswechsel auf der Weboberfläche des Securpharm-Apothekenservers GUI (Graphical User Interface). Das ändert sich ab dem heutigen Freitag.
Der neue Prozess spare dem Apothekenteam nicht nur Zeit, sondern stärke auch den Fälschungsschutz, weil unterm Strich mehr Alarme den Status »gelöst« erhielten, betonte die ABDA gegenüber der PZ. Grundsätzlich solle eine Offizin jeden einzelnen Alarm ernst nehmen – auch wenn Handhabungsfehler und technische Gründe meist die Ursachen dafür seien, erinnert die Bundesvereinigung.
Allerdings funktioniert der neue, gekoppelte Prozess nur, wenn die Ausbuchung beziehungsweise der doppelte Ausbuchungsversuch sowie die Rückbuchung in derselben Betriebsstätte stattgefunden hat. Außerdem darf die Rückbuchungsfrist von zehn Tagen nicht abgelaufen sein. Das lässt sich beispielsweise über die Transaktionshistorie in der Software feststellen. War die Rückbuchung erfolgreich, wird der zugehörige Alarm automatisch auf »gelöst« gesetzt. Hat alles geklappt und liegen für die Verpackung keine weiteren Hinweise vor, kann diese dann zurück in den Verkaufsbestand gehen oder erneut ausgebucht an den Patienten. In der Warenwirtschaft erfolgt jedoch keine gesonderte Rückmeldung zur Alarmschließung, sondern nur in der GUI.
Die neue Funktion schließt im Übrigen immer alle Alarme der betroffenen Packung, die durch doppelte Ausbuchungsversuche entstanden sind. Achtung: Das gilt nicht für Alarme, die zum Beispiel durch fehlerhaft eingestellte Scanner auftauchen.
Unberührt davon bleibt die Verantwortung des Apothekers. Nach wie vor muss er sicherstellen, dass die Packung keine Hinweise auf eine Fälschung enthält, bevor sie den neuen Prozess durchläuft. Sollte es doch einmal nötig sein, den Alarm einer solchen Schachtel nachträglich zu eskalieren, geht auch das. Und zwar über die GUI-Maske. Seit einigen Wochen lassen sich die Alarme ja nicht nur in der Apotheke einsehen, sondern dort auch bearbeiten. Zuvor war das nur für Hersteller möglich. Alle Alarme, die in den vorangegangenen drei Monaten in einem Betrieb aufgetaucht sind, sind zudem auf der Weboberfläche der Netzgesellschaft Deutscher Apotheken (NGDA) zu finden.
Zur Erinnerung: Jede Rx-Packung trägt seit dem 9. Februar 2019 spezielle Sicherheitsmerkmale. Um ein Medikament auf seine Echtheit zu prüfen, sind die Apotheker verpflichtet, den darauf aufgedruckten Data-Matrixcode zu scannen. Jede einzelne Packung ist durch Produktcode, Seriennummer, Charge und Verfalldatum identifizierbar.