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Astra-Zeneca-Impfstoff

EMA sieht vorerst keinen Anlass für Altersbeschränkung

Nachdem Deutschland gestern eine Altersuntergrenze von 60 Jahren für die Verimpfung des Covid-19-Impfstoffs von Astra-Zeneca eingeführt hat, gibt die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) heute bekannt, sie sehe derzeit keinen Grund für eine solche Einschränkung.
Annette Rößler
31.03.2021  15:58 Uhr

Nach der Impfung mit dem Covid-19-ImpfstoffVaxzevria (ChAdOx1, AZD1222) von Astra-Zeneca wurden in Deutschland gehäuft, aber immer noch sehr selten Sinusvenenthrombosen gemeldet. Betroffen von der gefährlichen und potenziell lebensbedrohlichen Komplikation waren insbesondere jüngere Menschen, vor allem Frauen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfahl daher gestern, ab sofort bevorzugt Menschen über 60 Jahren mit der Vakzine zu immunisieren, eine Empfehlung, die die Bundesregierung umgehend umsetzte.

Der Sachverhalt wird derzeit auch auf europäischer Ebene durch Experten des Pharmakovigilanzausschusses (PRAC) der EMA geprüft. Diese teilte nun heute Folgendes mit: Der PRAC berate zur Stunde über einen möglichen Zusammenhang der außergewöhnlichen Gerinnungsstörungen mit der Vaxzevria-Impfung. In diese Beratungen gingen auch die Auskünfte externer Experten ein, die am 29. März (Montag) in einem Meeting gehört worden seien. Bis dato habe der PRAC keine Patientenspezifika wie Alter, Geschlecht oder eine Vorgeschichte von Gerinnungsstörungen als spezifische Risikofaktoren für die Komplikation gefunden. Ein Kausalzusammenhang mit der Impfung sei nicht erwiesen, aber möglich. Die Analyse dauere an.

Wie bereits am 18. März mitgeteilt, bleibe die EMA bei der Einschätzung, dass der Nutzen des Astra-Zeneca-Impfstoffs durch die Verhinderung von Covid-19 das Risiko durch Nebenwirkungen überwiege. Für weitere Informationen verweist die EMA auf die Fachinformation des Präparats, die nach der vorherigen Stellungnahme des PRAC um den Hinweis auf die Gerinnungsstörungen als mögliche, sehr seltene Nebenwirkung ergänzt wurde. Geimpfte sollten sich des Risikos bewusst sein und bei möglichen Anzeichen einer Thrombose sofort einen Arzt aufsuchen.

Die EMA arbeite eng mit den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzugehen, dass Verdachtsfälle auf ungewöhnliche Gerinnungsstörungen gemeldet würden. Diese Fälle würden vom PRAC fortlaufend geprüft. Am 6. bis 9. April findet das nächste geplante PRAC-Meeting statt. Spätestens dann will die EMA eine aktualisierte Einschätzung des Sachverhalts abgeben.

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