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Verkehrssicherheit
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Einschränkungen durch Arzneimittel

Dass die aktive Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen verboten ist, ist hinlänglich bekannt. Dass jedoch auch manche Grunderkrankungen und Medikamente die Verkehrs­sicherheit einschränken können, ist vielen nicht bewusst. Fährt man trotzdem Auto, riskiert man empfindliche Sanktionen.
AutorKontaktTheresa Bödefeld
AutorKontaktBenno Hartung
Datum 19.09.2024  09:00 Uhr

Viele Krankheiten gehen mit Symptomen einher, die die Fahrsicherheit und Fahreignung einschränken oder sogar aufheben können. Als Fahrsicherheit bezeichnet man die situations- und zeitbezogene Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs, die durch äußere Faktoren und Beeinträchtigungen des Fahrers, zum Beispiel Alkohol, Drogen, Medikamente oder Müdig­keit (im Sinne eines körperlichen Mangels), rasch veränderbar ist. Dagegen ist die Fahreignung die zeitlich stabile und von einzelnen Situationen unabhängige Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs im Sinne eines Persönlichkeitsmerkmals (1).

Sehr oft liegt der Fokus einer medikamentösen Therapie darauf, Symptome so weit zu lindern, dass der Patient keine Einschränkungen mehr im Alltag hat. Hierzu zählt auch die aktive Teilnahme am (motorisierten) Straßenverkehr. So können zum Beispiel Antiepileptika die Fahreignung, die durch das Krampfleiden aufgehoben war, wiederherstellen. Laut geltenden Richtlinien dürfen Epilepsie-Patienten erst dann wieder Auto fahren, wenn sie in Abhängigkeit von Anfallsursache und Anzahl der aufgetretenen Ereignisse einen definier­ten Mindestzeitraum lang anfallsfrei waren. Ohne Antiepileptika ­gelingt dies in der Regel jedoch nicht. Ebenso können Calciumkanal-Blocker und Vasodilatatoren, die zum Beispiel zur Behandlung von Herzerkrankungen verschrieben werden, das Risiko re­duzieren, einen Verkehrsunfall zu verursachen (2).

Allerdings können Medikamente ihrer­seits trotz ordnungsgemäßer Einnahme die Fahrsicherheit beeinträch­tigen, insbesondere während der Einstellungsphase. Bei jedem vierten Verkehrsunfall ist vermutlich ein Arzneimittel zumindest mitursächlich beteiligt und jeder zehnte Verkehrstote hat vor Fahrtantritt Psychopharmaka eingenommen (3). Insgesamt stehen etwa 20 Prozent der etwa 100.000 in Deutschland zu­gelassenen Arzneimittel im Verdacht, verkehrsrelevante Haupt- oder Neben­wirkungen zu haben (4).

Die Kategorisierung des ICADTS (Inter­national Council on Alcohol, Drugs and Traffic Safety) greift sowohl auf Daten aus dem pharmakologischen Wirkprofil einer Substanz als auch auf Ergebnisse aus standardisierten Fahrten zurück und bietet so die Möglichkeit einer generellen Risikoeinschätzung von Medikamenten (4). Wird neben den Medikamenten noch Alkohol konsumiert, erhöht sich die Odds Ratio, einen schweren oder tödlichen Verkehrsunfall zu verursachen, auf 20 bis 200 (5).

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