Einschränkungen durch Arzneimittel |
Sowohl Grunderkrankungen als auch Medikamente, Alkohol und Drogen können die Fahrsicherheit und Fahreignung einschränken oder sogar aufheben. Wer trotzdem aktiv am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert empfindliche Sanktionen.
Aufgrund von individuellen Faktoren wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder Co-Medikation lässt sich nicht pauschal beurteilen, welches Präparat bei welchem Menschen die Fahrsicherheit wie lange beeinträchtigt. Andererseits können Medikamente die Fahreignung, die durch Grunderkrankungen aufgehoben war, auch wiederherstellen. Wenn Patienten feststellen, dass sie unter kognitiven oder motorischen Defiziten und/oder Symptomen wie Schwindel, Benommenheit oder Müdigkeit leiden, sollten sie dies mit dem behandelnden Arzt besprechen. Eventuell kann er alternative Präparate verordnen oder die Dosis reduzieren. Eine Teilnahme am Straßenverkehr sollte bis zur Symptomfreiheit unterbleiben.
Ärzte und Apotheker haben die Pflicht, über mögliche (verkehrsrelevante) Nebenwirkungen und deren Konsequenzen aufzuklären. Jedoch sei auch an die Schweigepflicht erinnert. Bei Vorliegen eines »rechtfertigenden Notstandes« (§ 34 StGB) ist ein Bruch der Schweigepflicht möglich.
Theresa Bödefeld ist seit 2019 in der Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Essen im Bereich Forensische Toxikologie tätig und beschäftigt sich dort vorwiegend mit dem Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten auf die Verkehrssicherheit. Benno Hartung beschäftigt sich in der Forschung vorwiegend mit dem Einfluss von Alkohol, Cannabis und Medikamenten im Straßenverkehr. Seit 2023 leitet er das rechtsmedizinische Institut des Universitätsklinikums Essen.