Einschränkungen durch Arzneimittel |
Eine pauschale Aussage, bei welchen Patienten es unter welcher Medikation zu Ausfallerscheinungen kommen kann, die die Verkehrssicherheit einschränken, ist nicht möglich, da weitere Faktoren wie Alter, Allgemeinzustand oder Co-Medikation eine Rolle spielen. Daher ist es wichtig, Patienten und Angehörige zu sensibilisieren. Man sollte sich jedes Mal vor Fahrtantritt selber auf mögliche kognitive (Denk-, Reaktions-, Konzentrationsstörungen) und/oder motorische Defizite (vor allem Koordinationsstörungen) sowie Symptome wie Schwindel, Müdigkeit oder Sehstörungen hin überprüfen und im Zweifel auf das Auto verzichten.
Keinesfalls sollten Patienten ihre Medikamente selbstständig absetzen oder runterdosieren. Vielmehr sollten sie mit dem behandelnden Arzt sprechen, sodass dieser eventuell ein alternatives Präparat mit weniger Nebenwirkungen verordnen kann. Oft kann es helfen, die Medikamente zu anderen Uhrzeiten anzuwenden, zum Beispiel abends vor dem Schlafengehen. Auch das sollte zunächst mit dem Arzt abgeklärt werden.
Wichtig für Ärzte und Apotheker: Bei Hinweisen auf einen fahrunsicheren Patienten unterliegen sie zunächst unverändert der Schweigepflicht gegenüber Dritten, zum Beispiel der Polizei (§ 203 StGB). Falls jedoch eine aktuelle, nicht anders abwendbare Gefahr, zum Beispiel für die Gesundheit oder sogar das Leben anderer Personen, vorliegt, darf die Schweigepflicht nach Güterabwägung gebrochen werden (rechtfertigender Notstand, § 34 StGB). Manche Medikamentengruppen stehen besonders im Verdacht, die Fahrsicherheit zu beeinträchtigen. Dazu gehören verschreibungspflichtige und rezeptfrei erhältliche Medikamente.
Benzodiazepine wirken vorwiegend schlafanstoßend, antikonvulsiv und muskelrelaxierend. Durch die Einnahme steigt das relative Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer oder tödlich verletzt zu werden, um das 2- bis 10-Fache (5). Zu den verkehrsmedizinisch relevanten Nebenwirkungen zählen Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten, Schwindel, Sedierung, Verwirrtheitszustände sowie Muskelschwäche, sodass es zu Schlangenlinienfahren, Sprachstörungen und Gangunsicherheiten kommen kann (6).
Benzodiazepine und Z-Substanzen werden als Schlafmittel in der Regel zur Nacht eingenommen. Abhängig von der Halbwertszeit kann die Wirkstoffkonzentration am nächsten Morgen wieder so weit abgebaut sein, dass die Fahrsicherheit nicht mehr beeinträchtigt ist. So konnte vor allem für kurz- bis mittellang wirksame Benzodiazepine wie Temazepam (7) und Midazolam (8) gezeigt werden, dass das Unfallrisiko am Tag nach der Einnahme nicht signifikant erhöht ist (9, 10).
Langwirksame Benzodiazepine wie Diazepam, aber auch Zopiclon können am Folgetag noch Residualwirkungen wie Einschränkungen der psychomotorischen Leistungsfähigkeit, der visuellen Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gedächtnisleistung und Informationsverarbeitung entfalten (11) und die Fahrsicherheit weiterhin beeinträchtigen.
Langwirksame Benzodiazepine wie Diazepam können noch mehrere Wochen nach Behandlungsbeginn die Fahrsicherheit signifikant einschränken (12–15). Bei Substanzen mit kürzerer Halbwertszeit wie Oxazepam scheint ein Gewöhnungseffekt schneller einzutreten, sodass nach wenigen Wochen kein erhöhtes Unfallrisiko mehr beobachtet wurde (12).
Werden Benzodiazepine als Anxiolytika oder in anderen Indikationen eingesetzt und tagsüber angewendet, haben auch Präparate mit kurzer Halbwertszeit signifikante Effekte auf die Fahrsicherheit. Die Einnahme von Alprazolam als Anxiolytikum führte in einer placebokontrollierten Studie vermehrt zu Verkehrseinbußen, die sich zum Beispiel in Störungen der Aufmerksamkeit und im Schlangenlinienfahren zeigten (16).