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Verkehrssicherheit

Einschränkungen durch Arzneimittel

Dass die aktive Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen verboten ist, ist hinlänglich bekannt. Dass jedoch auch manche Grunderkrankungen und Medikamente die Verkehrs­sicherheit einschränken können, ist vielen nicht bewusst. Fährt man trotzdem Auto, riskiert man empfindliche Sanktionen.
Theresa Bödefeld
Benno Hartung
19.09.2024  09:00 Uhr

Starke Schmerz- und Substitutionsmittel

Opioide werden aufgrund ihrer stark schmerzstillenden Wirkung vor allem bei erheblichen Schmerzen, aber auch als Mittel gegen Reizhusten (Beispiel Codein) oder zur Substitution bei Opi­oidabhängigkeit (Beispiel Methadon) angewandt. Verkehrsrelevante Nebenwirkungen sind unter anderem Sedierung, Schwindel, Blutdrucksenkung, Verwirrtheitszustände sowie Sehstörungen durch Engstellung der Pupillen.

Opioide erhöhen das relative Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer oder tödlich verletzt zu werden, um das

2- bis 10-Fache (5). Insbesondere bei Therapiebeginn und Dosis­erhöhung wurden Denk-, Reaktions- und Konzentrations­störungen beobachtet, die noch nach vierwöchiger Behandlungsdauer auftreten können.

Dennoch ist eine Teilnahme am Straßenverkehr bei stabil eingestellter Opioid-Therapie und gutem Allgemeinzustand möglich und sollte nur während der Einstellungsphase, bei Dosiskorrekturen, Wechsel des Opioids sowie schlechtem Allgemeinzustand generell untersagt werden (17). Hier ist jeder Einzelfall individuell zu betrachten und vor Fahrtantritt eine kritische Selbstüberprüfung auf mögliche Symptome, die die Fahrsicherheit einschränken können, nötig.

Aufgrund der Opioid-verursachten Miosis kann auch bei stabil eingestellter Therapie, insbesondere bei Nachtfahrten und plötzlichem Wechsel der Lichtverhältnisse (Tunnel­fahrten), das Unfallrisiko weiterhin erhöht sein, da hier kein Gewöhnungseffekt auftritt.

Antidepressiva und Psychopharmaka

Antidepressiva und Psychopharmaka werden nicht nur bei Depressionen und psychischen Erkrankungen, sondern auch als Adjuvans in der Schmerz­the­rapie eingesetzt. So vielfältig wie die Indikationen sind auch die Wirkstoffklassen, sodass eine generelle Klassifizierung des Gefährdungspotenzials im Straßenverkehr nicht möglich ist.

Generell hat sich jedoch gezeigt, dass die trizyklischen Antidepressiva aufgrund ihrer sedierenden Wirkung die Fahrsicherheit stärker beeinträch­tigen als die selektiven Seroto­nin-(Noradrenalin-)Wiederaufnahme­hem­mer (SSRI, SSNRI) (4). Potenzielle verkehrsmedizinisch relevante Nebenwirkungen sind vor allem Sedierung, Schwindel, Verwirrtheitszustände, Seh- und Bewegungsstörungen, extrapyramidal-motorische Störungen sowie Durch­blutungsstörungen des Gehirns. In einer niederländischen Studie konnte gezeigt werden, dass die Einnahme moderner Antidepressiva (SSRI und SSNRI) das Risiko eines Verkehrsunfalls in etwa ver­doppelt (5).

Jedoch können auch Depressionen die Reaktionszeit ­verlängern (18) und die Aufmerksamkeit vermindern (19), ­sodass die gezielte Medikation die Fahrperformance sogar verbessern kann (20).

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