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Verkehrssicherheit
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Einschränkungen durch Arzneimittel

Dass die aktive Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen verboten ist, ist hinlänglich bekannt. Dass jedoch auch manche Grunderkrankungen und Medikamente die Verkehrs­sicherheit einschränken können, ist vielen nicht bewusst. Fährt man trotzdem Auto, riskiert man empfindliche Sanktionen.
AutorKontaktTheresa Bödefeld
AutorKontaktBenno Hartung
Datum 19.09.2024  09:00 Uhr

Alkohol

Alkohol gilt nicht nur als Genussmittel, sondern kann auch in Medikamenten, vorwiegend Präparaten auf pflanzlicher Basis, enthalten sein. Ethanol wird häufig als Auszugsmittel bei der Extraktherstellung genutzt. Darüber hinaus kann er aufgrund der fungiziden und bakteriziden Eigenschaften als natürliches Konservierungsmittel dienen.

Die Mengen, die ein Patient als Einzeldosis aufnimmt, sind in der Regel gering und sollten die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigen. Dennoch sollten vulnerable Personen, zum Beispiel Schwangere und Stillende, Kinder oder abstinente alkoholkranke Menschen, diese Arzneimittel meiden.

Als Genussmittel stellt Alkohol eine große Gefahr im Straßenverkehr dar. Vor allem bei Mischkonsum mit Drogen oder Medikamenten kann es schon bei geringem Alkoholkonsum zu starken Wechselwirkungen kommen. Insbesondere Wirkstoffe mit zentral dämpfender Wirkung wie Opioide und Schlafmittel können additiv mit der sedierenden Komponente des Alkohols wirken.

Die Leistungseinbußen korrelieren bei Alkohol relativ stabil mit der Blut­alkoholkonzentration (BAK). Bei hohem Alkoholisierungsgrad kommt es regelhaft zu massiven Einschränkungen der kognitiven (Aufmerksamkeit, Kon­zen­tra­tion und Reaktion) und psycho­motorischen (Koordination, Gang, ­Aussprache) Leistungen. Ab einer BAK von 1,10 Promille gilt eine Person als absolut fahrunsicher, sodass für den Tatbestand der Trunkenheitsfahrt (§ 316) ­keine weiteren Ausfallerscheinungen vorliegen müssen.

Das relative Risiko, im Rahmen eines Verkehrsunfalls schwer oder tödlich verletzt zu werden, ist abhängig von der BAK. Bei einer BAK ab 1,2 g/l (etwa 1,2 Promille) ist das relative Risiko 20- bis 200-fach erhöht (5).

Illegale Drogen

Der Konsum von illegalen Rausch­drogen hebt die Fahreignung auch ohne Beeinträchtigung der Fahrsicherheit auf und führt zum Verlust des Führer­scheins. Da sich die Wirkung von Medizinalcannabis nicht von illegal erwor­benem Cannabis unterscheidet, wird dieses hier nicht nochmals auf­geführt.

Heroin (Diacetylmorphin) ist ein halbsynthetisch hergestelltes Opioid, das durch Acetylierung von Morphin gebildet wird. In vivo werden durch Abspal­tung der Acetylreste zunächst 6-Monoacetylmorphin (6-MAM) und schließlich Morphin als eigentliche Wirkkomponente freigesetzt. Heroin hat eine sehr kurze Halbwertszeit von 2 bis 9 Minuten und ist daher üblicherweise in forensischen Proben nicht nachweisbar. Der Nachweis kann daher meist nur über den Nachweis des länger detektierbaren 6-MAM erfolgen.

Nach intravenöser Zufuhr flutet ­Heroin schlagartig im Gehirn an, was eine stark euphorisierende Wirkung und ein hohes Abhängigkeitspotenzial bewirkt. Verkehrsrelevant sind die zentrale Dämpfung und Sedierung, die zu verlängerten Reaktionszeiten und Konzentrationsstörungen führen. Typische Fahrfehler sind eine unsichere lang­same Fahrweise, Schwierigkeiten, die Spur zu halten, sowie Schlangenlinienfahren und Auffahrunfälle (21).

Cocain ist ein psychoaktives Alka­loid des Coca-Strauchs (Erythroxylum coca) und wirkt stimmungsaufhellend und leistungssteigernd. Die subjektiv empfundene Leistungssteigerung steht im Kontrast zu den objektiven Beeinträchtigungen des Leistungsvermögens. Verkehrsrelevante Nebenwirkungen hängen vom Rauschstadium ab. In der euphorischen Rauschphase kommt es vor allem zu einer enthemmten, aggressiven und risikobereiten Fahrweise mit überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern. Im eigentlichen Rauschstadium überwiegen Störungen der Koordination sowie Wahnvorstellungen und Verfolgungswahn. In der abklingenden Rausch­phase sind vor allem langsame oder wechselnde Fahrgeschwindigkeiten auf­grund eines ausgedehnten Erschöpfungszustands mit starker Müdigkeit, depressiven Verstimmungen und Orientierungslosigkeit bis hin zu Verwirrtheitszuständen zu beobachten.

Aufgrund der Pupillenweitstellung mit schwacher oder fehlender Pupillenlichtreaktion kann es während der gesamten Cocain-Rauschphase zu Störungen des Sehvermögens und erhöhter Blendempfindlichkeit kommen (21).

Amphetamin und seine Derivate fördern als indirekte Sympathomimetika die Freisetzung von Botenstoffen wie Noradrenalin und Dopamin im zentralen Nervensystem (ZNS). Daher kommt es während der akuten Rauschphase zu körperlichem Wohlbefinden, Antriebssteigerung und Euphorie; Gefühle von Hunger oder körperliche Erschöpfung werden unterdrückt. Nach deren Ab­klingen treten Verstimmung und aus­geprägte Erschöpfungszustände auf.

Sowohl in der akuten Rauschphase als auch während des Abklingens der Substanzwirkung können verkehrsre­levante Ausfallerscheinungen auftreten. Erstere führt vor allem zu einer Enthemmung mit Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit und Fehl­einschätzung von Situationen mit unangepasst hoher Fahrgeschwindigkeit und riskanten Überholmanövern. Letztere zu Müdigkeit, Erschöpfung und Reizbarkeit mit langsamer oder wechselnder Fahrgeschwindigkeit und Schwierigkeiten beim Spurhalten (21).

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