Ein weiterer Richtlinienvorschlag soll erstmals einen EU-weiten Mindestrahmen für die Anerkennung von Berufsqualifikationen von Drittstaatsangehörigen schaffen. Bisher folgen diese Anerkennungsverfahren rein nationalen Regeln. Die Richtlinie soll insbesondere den Zugang zu reglementierten Berufen erleichtern und die Anerkennung von Qualifikationen stärker mit Verfahren zur Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln verzahnen. Neben einem allgemeinen Verfahren mit möglichen Ausgleichsmaßnahmen wie Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgängen ist eine automatische Anerkennung bestimmter Abschlüsse vorgesehen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass das zugrunde liegende Ausbildungsprogramm von einer anerkannten unabhängigen Qualitätssicherungsagentur geprüft wurde und die Qualifikation digital nachgewiesen wird. Für Apothekerinnen und Apotheker müssen die harmonisierten EU-Mindestanforderungen an die Ausbildung erfüllt sein.
Aus Sicht der ABDA ist dieser Anerkennungsautomatismus besonders prüfungsbedürftig. »Die positive Bewertung des Ausbildungsprogramms führt grundsätzlich dazu, dass die darauf beruhenden Qualifikationen von allen Mitgliedstaaten automatisch anzuerkennen sind«, so die ABDA. »Derzeit ist insbesondere noch unklar, ob das Verfahren hinreichend gewährleistet, dass die konkreten Ausbildungsprogramme dauerhaft die erforderliche Qualität aufweisen.«