Ein Jahr mit dem Valsartan-Störfall |
Bereits 2008, ein Jahr nach »Scharfstellung« der ersten Rabattverträge, wurde versucht, die ökonomischen Folgen dieser Verträge für Apotheken zu analysieren (21). Im Jahr 2013 wurde dann der Mehrbedarf an pharmazeutischen Mitarbeitern aufgrund der Umsetzung der Rabattverträge bis zum Jahr 2011 berechnet (22). Bei Fortschreibung der damals berechneten Werte auf Vollkostenbasis, also über den Mehrbedarf an Mitarbeitern hinaus, und des zwischenzeitlichen Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten sind aktuell Mehrkosten von 1,75 Euro je abgegebenem Rabattarzneimittel realistisch. Das entspricht den Kosten zu Fallgruppe 1 (Tabelle 2).
Fallgruppe | Geschätzter Zeitbedarf [min]* |
---|---|
1: Arzneimittel ist vorrätig, normale Abgabe, kein Betäubungsmittel | 3 |
2: Arzneimittel ist lieferfähig, muss aber bestellt werden, weil in der Apotheke nicht vorrätig, kein Betäubungsmittel | 4-5 |
3: Arzneimittel ist nicht verfügbar, die Nichtverfügbarkeit muss durch zwei Anfragen beim pharmazeutischen Großhandel dokumentiert werden | 6-8 |
4: Die ärztliche Verordnung ist nicht eindeutig, Rücksprache mit Arzt oder ärztlicher Praxis notwendig | > 10, nach oben offen |
Da keine Daten zum Mehraufwand in der Apotheke bei Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln erhoben wurden, kann hier nur eine näherungsweise Modellrechnung helfen. In der Apothekenpraxis liegen in der Hauptsache vier Fallgruppen für rabattbegünstigte Arzneimittel vor (Tabelle 2).
Im Gegensatz zu allen anderen (echten) »Störfällen« wird die Abgabe von »Wunscharzneimitteln« (NEG 7) von den Krankenkassen – zunächst überraschend – mit 0,50 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) honoriert. Da die Zahl aller abgegebenen »Wunscharzneimittel« im untersuchten Zeitraum aber nur im vierstelligen Bereich lag, können diese bei den nachfolgenden wirtschaftlichen Berechnungen unberücksichtigt bleiben.
Geht man von den aufaddierten Nichterfüllungsgründen (NEG 2 bis 7) aller Sartan-Arzneimittel im Zeitraum Juli 2018 (Beginn des »Störfalls«) bis Juni 2019 aus, liegen für diese zwölf Monate zusammen ungefähr 3,8 Millionen Fälle an tatsächlichen Nichterfüllungsgründen vor. Multipliziert mit einem Einzelfallaufwand von 6 Minuten ergibt dies 380.000 Stunden. Berechnet man die Arbeitsstunde mit 35 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) einschließlich Arbeitgeberanteil (dies wird vom Bundesministerium für Gesundheit auch den Arztpraxen zugestanden; 23), ergibt dies eine Summe von 13,3 Millionen Euro ohne Umsatzsteuer für diese zwölf Monate. Wohlgemerkt: Dieser Betrag ist nur für die hier untersuchten Sartan-haltigen Arzneimittel von Juli 2018 bis Juni 2019 zu veranschlagen.
Die PGEU (Pharmaceutical Group of the European Union; europäischer Dachverband der Apotheker) verfolgt die Situation bezüglich Lieferengpässen in den Ländern inklusive der Auswirkungen auf die Apothekenpraxis alljährlich mit Hilfe von Umfragen. Für 2018 hatten alle 21 (Responder-)Mitgliedsländer in den letzten zwölf Monaten Verknappungen angegeben; 38 Prozent beobachteten eine Verschlimmerung des Phänomens gegenüber dem Vorjahr. Im Schnitt mussten Apotheker in Europa 5,6 Stunden pro Woche aufwenden, um die Folgen der Engpässe zu bewältigen (24).
► Bearbeitet jede deutsche Apotheke pro Woche (mindestens) 50 Fälle wegen Nichterfüllbarkeit (NEG 2 bis 6) zu je 6 Minuten Dauer, ergäbe sich bei 19.400 Apotheken ein zeitlicher Mehraufwand von 97.000 Stunden. Berechnet man die Arbeitsstunde mit 35 Euro, ergeben sich bundesweit Kosten von 3,395 Millionen Euro wöchentlich für die Mehrarbeit in Apotheken zuzüglich Umsatzsteuer. Aufs Jahr gerechnet also mehr als 176,5 Millionen Euro!
Dies ist deutlich mehr, als das Bundesgesundheitsministerium den deutschen Apotheken für neue, bisher nicht näher definierte pharmazeutische Dienstleistungen zugestehen will. Kein billiges Unterfangen, preiswert vermutlich auch nicht!
Nun gilt gerade für Honorarforderungen freier Berufe: »Wer nicht belegen kann, was er leistet, darf sich nicht wundern, wenn seine Leistung nicht adäquat honoriert wird« (25, 26). Bei der Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln ist der Leistungsaufwand der Apotheken jedoch konkret belegbar. Warum wird also beispielsweise eine Gebühr von 3,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer pro Sonder-PZN bei Nichtverfügbarkeit nicht einmal diskutiert?
Eines sollte klar sein: Wenn große Kapitalkonzerne die Arzneimitteldistribution in Deutschland übernehmen sollten, dann werden sie kaum bereit sein, die beschriebenen Zusatzkosten bei Nichtverfügbarkeit zu übernehmen. Diese dürften dann auf die Rabattvertragsparteien abgewälzt werden. Genügend Stoff zum Nachdenken, auch auf Seiten der GKV!
Die Autoren danken INSIGHT Health für die umfassende und zuverlässige Zurverfügungstellung der Daten. Die Autoren verneinen Interessenkonflikte.
Literatur bei den Verfassern
Thomas Beck studierte Pharmazie in Frankfurt am Main und promovierte am Institut für Pharmakologie der Philipps-Universität Marburg (1985). Von 1992 bis 2005 war er am Institut für Anatomie der Universität Rostock tätig, seit 2005 ist er dort außerplanmäßiger Professor für Anatomie. Von 2005 bis 2008 war Professor Beck Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, von 2006 bis 2015 außerordentliches Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
Uwe Hüsgen ist Diplom-Mathematiker und seit 2009 freier Autor und Berater.
Julian Meuser ist seit mehr als zehn Jahren in verschiedenen Positionen in der Analyse, im Qualitätsmanagement und im Key-Account-Management bei INSIGHT Health, einem Daten- und Lösungsanbieter im Gesundheitsmarkt, tätig.