Ein Jahr mit dem Valsartan-Störfall |
Die Verordnungszahlen aller untersuchten Mono-Sartane schwanken monatlich zwischen ungefähr 1,1 und 1,6 Millionen Verordnungen (Abbildung 1). Die Talwerte finden sich am Ende eines Verordnungsquartals (zum Beispiel September und Dezember 2018), während die Spitzenwerte zu Quartalsbeginn liegen (Oktober 2018, Januar 2019) oder zusätzlich auch vor der Feriensaison (Juli 2018, Mai 2019). Sartan-Mono- und Kombi-Präparate weisen einen zeitlichen Gleichlauf der Verordnungszahlen auf, wobei Kombi-Sartane seltener verordnet werden (rund 711.000 Mal im Juni 2019; 954.000 Mal im Juni 2018).
Candesartan und Valsartan nehmen eine Spitzenposition ein. Candesartan weist von Januar 2018 bis Juni 2018 monatliche Verordnungszahlen von ungefähr 600.000 auf; diese steigen im Juli 2018 auf rund 750.000 und dann bis auf 1.172.000 im Mai 2019. Valsartan liegt von Januar 2018 bis Juni 2018 in einem Korridor zwischen 380.000 bis 447.000 und fällt dann auf Werte zwischen 354.000 (Oktober 2018) und den Tiefstwert von rund 93.000 (Mai 2019).
Alle übrigen in Abbildung 1 aufgeführten Mono-Sartane liegen in einer Bandbreite der monatlichen GKV-Verordnungen von ungefähr 44.000 bis 118.000. Sie unterscheiden sich nicht gravierend voneinander; die Verordnungszahlen sind relativ konstant.
Alle Nichterfüllungsgründe für Sartan-Mono-Verordnungen bewegen sich von Januar bis Juni 2018 in einem engen gemeinsamen Wertekorridor: unter 1000 für NEG 7 (»Wunscharzneimittel«)sowie im drei- bis vierstelligen Bereich für alle übrigen Nichterfüllungsgründe (Abbildung 2).
Abbildung 2: Anzahl der Nichterfüllungsgründe (NEG) bei der Belieferung von Sartan-Mono- und Kombi-Verordnungen von Januar 2018 bis Juni 2019. Erklärung zu NEG 2 bis 7 in Tabelle 1 / Foto: Stephan Spitzer, Quelle Verordnungsdaten INSIGHT Health
Ab Juni 2018 steigt die Zahl des NEG 2 (Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels) deutlich an auf rund 135.000 im Juli 2018 und pendelt sich dann von August bis November 2018 zwischen 179.000 und 137.000 ein. Ein Höchstwert von 384.000 wird im Januar 2019 erreicht; diese Zahl fällt bis Juni 2019 auf 249.000 ab (Abbildung 2).
Die übrigen Nichterfüllungsgründe folgen ab Juli 2018 ungefähr dem früheren Verlauf bis Juni 2018. Lediglich der NEG 6 (Nichtabgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels aufgrund pharmazeutischer Bedenken) erreicht im Juli 2018 mit knapp 59.000 einen Höchstwert, der dann später ungefähr zwischen 25.000 und 43.000 pendelt. Der NEG 5 (Nichtabgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels aufgrund eines dringenden Falls zur unverzüglichen Abgabe eines Arzneimittels) steigt im Januar 2019 auf rund 23.000 an.
Valsartan: Betrachtet man nur die Valsartan-Mono-Verordnungen zulasten der GKV, sehen die Verlaufskurven ähnlich aus. Die »Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels« (NEG 2) erreicht Spitzenwerte im August 2018 (135.000; 42,6 Prozent der Verordnungen), weitere dann im Januar 2019 (201.000; 58,4 Prozent) sowie im März 2019 (knapp über 157.000; 58,3 Prozent) (Abbildung 3). Auch bei den Belieferungen von Valsartan-Verordnungen wird ein Höchstwert (von knapp 33.000) für den NEG 6 (Nichtabgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels aufgrund pharmazeutischer Bedenken) im Juli 2018 erreicht. Alle anderen Nichterfüllungsgründe erreichen bestenfalls niedrige vierstellige Werte.
Abbildung 3: Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels (NEG 2) bei Valsartan-Mono-Verordnungen in absoluten Zahlen und in Prozent im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 / Foto: Stephan Spitzer, Quelle Verordnungsdaten INSIGHT Health
Kombipräparat Valsartan plus Hydrochlorothiazid: Auf niedrigerem Niveau als bei Mono-Präparaten, jedoch trotzdem erheblich tritt die »Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels« auch hier auf (Abbildung 4). Im Juli 2018 wird dies bei etwa 29.000 Fällen beobachtet (14,4 Prozent der Verordnungen) und erreicht im Oktober den bisherigen Höhepunkt mit gut 41.000 Fällen (24,9 Prozent). Über ein weiteres Zwischenhoch im Januar 2019 (mehr als 38.000 Fälle, 27,1 Prozent) fällt die Zahl dann auf etwa 15.000 Verordnungen (18,5 Prozent).
Abbildung 4: Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels (NEG 2) bei Valsartan plus Hydrochlorothiazid-Verordnungen in absoluten Zahlen und in Prozent im Zeitraum Januar 2018 bis Juni 2019 / Foto: Stephan Spitzer, Quelle Verordnungsdaten INSIGHT Health
Candesartan: Bei den GKV-Verordnungen fällt auf, dass die Nichtverfügbarkeit (NEG 2) bei der Kombination Candesartan plus Hydrochlorothiazid generell höher liegt als bei Candesartan-Mono-Präparaten und auch erst später deutlich ansteigt, nämlich von 2,9 Prozent im September 2018 auf 30,1 Prozent im März 2019. Nach zwischenzeitlichem Rückgang auf 20,7 Prozent (März 2019) steigt sie erneut an. Dagegen weisen die Candesartan-Mono-Verordnungen »nur« Höchstwerte von 6,7 Prozent (Januar 2019) und 8,5 Prozent (Mai 2019) auf.
Telmisartan: Die Verordnungsalternative Telmisartan, ein Sartan ohne Tetrazolring und damit ohne Risiko der Verunreinigung durch Nitrosamine, wurde offenbar nicht genutzt, denn die Verordnungszahlen liegen von Januar 2018 bis Juni 2019 ziemlich konstant in einem niedrigen fünfstelligen Bereich zwischen ungefähr 61.000 und knapp 97.000. Die Häufigkeit der »Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels« (NEG 2) steigt rasch auf fast 22.000 an (Oktober 2018), beträgt noch im Februar 2019 rund 15.600 Verordnungen und sinkt erst ab März auf Werte um die 4000, um dann erneut auf rund 10.000 im Juni 2019 anzusteigen.
Addiert man die Häufigkeiten der monatlichen »Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels« (NEG 2) im kritischen Zeitraum Juli 2018 bis Juni 2019 bei Verordnungen zu allen (!) in Deutschland im Markt befindlichen Sartan-Mono- und Kombi-Arzneimitteln, entstehen beachtliche Zahlen. Im Zeitraum Juli 2018 bis Juni 2019 wurden fast 2,8 Millionen Verordnungen mit NEG 2 gekennzeichnet. In rund 1,6 Millionen Fällen betraf dies Valsartan-haltige, in mehr als 700.000 Fällen Candesartan-haltige Mono und Kombi-Arzneimittel (Abbildung 5).
Abbildung 5: Kumulierte Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Arzneimittels (NEG 2) im kritischen Zeitraum von Juli 2018 bis Juni 2019. Dargestellt sind jeweils alle Mono- oder Kombiarzneimittel im deutschen Markt. / Foto: Stephan Spitzer, Quelle Verordnungsdaten INSIGHT Health